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Rechtliche Vorgaben & Vorschriften: Komplett-Guide 2026

12.03.2026 5 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die wichtigsten rechtlichen Vorgaben für Dachdecker umfassen Bauordnungen, die je nach Bundesland variieren können.
  • Für Dachsanierungen sind spezielle Vorschriften zum Denkmalschutz zu beachten, insbesondere bei historischen Gebäuden.
  • Zusätzlich müssen Dachdecker die aktuellen Sicherheitsstandards und Umweltauflagen einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Wer im deutschen Rechtsraum operiert, bewegt sich in einem der dichtesten Regulierungsgeflechte weltweit – mit über 1.800 Bundesgesetzen, zehntausenden Rechtsverordnungen und einer wachsenden Schicht europäischer Vorgaben, die nationales Recht überlagern. Compliance ist dabei längst kein rein juristisches Thema mehr: Verstöße gegen Datenschutz-, Arbeitsschutz- oder Produkthaftungsvorschriften kosten Unternehmen im Schnitt deutlich mehr als die präventive Umsetzung der Anforderungen. Besonders kritisch ist die Dynamik – allein der Gesetzgeber hat in den letzten fünf Jahren Kernbereiche wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die DSGVO-Konkretisierungen und das Hinweisgeberschutzgesetz grundlegend neu geordnet. Wer rechtliche Vorgaben nur reaktiv behandelt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern strukturelle Haftungsrisiken, die die Unternehmensexistenz gefährden können. Die nachfolgenden Ausführungen zeigen praxisnah, welche Vorschriften tatsächlich relevant sind, wie Anforderungen systematisch erfasst werden und wo erfahrene Praktiker die häufigsten Fehler begehen.

GEG 2024 und EnEV-Nachfolger: Dämmstandards, U-Werte und Energieausweis-Pflichten bei Dachsanierungen

Seit dem 1. November 2020 hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die bisherige EnEV, das EEWärmeG und das EnEG in einem einzigen Regelwerk zusammengeführt. Mit der Novellierung 2023/2024 wurden die Anforderungen erneut verschärft – besonders bei Dachsanierungen, die ohnehin zu den energetisch wirksamsten Maßnahmen im Gebäudebestand zählen. Wer sein Dach erneuert oder erstmals dämmt, kommt an diesen Vorgaben nicht vorbei, und Unwissenheit schützt vor Bußgeldern oder Rückforderungen von Fördermitteln nicht.

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U-Wert-Anforderungen: Was das GEG konkret vorschreibt

Der entscheidende Parameter ist der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient), gemessen in W/(m²·K). Je niedriger, desto besser die Dämmwirkung. Beim Austausch oder der erstmaligen Dämmung von Dachflächen schreibt das GEG in § 48 i.V.m. Anlage 7 einen maximalen U-Wert von 0,20 W/(m²·K) für Steildächer und 0,20 W/(m²·K) für Flachdächer vor. Praktisch bedeutet das bei einer Zwischensparrendämmung mit Mineralwolle (λ = 0,035 W/(m·K)) eine Dämmstärke von mindestens 18–20 cm – bei älteren Sparren oft eine Herausforderung, die Aufsparren- oder Untersparrendämmung als Ergänzung erfordert.

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Wann genau die Pflicht zur Einhaltung dieser Werte greift, ist für viele Eigentümer unklar: Die Nachrüstpflicht entsteht, sobald mehr als 10 % der Dachfläche erneuert werden. Das umfasst den Austausch der Eindeckung ebenso wie Reparaturen an der Tragstruktur. Wer also nur einzelne Ziegel ersetzt, bleibt außen vor – wer aber eine komplette Eindeckung abnehmen lässt, muss gleichzeitig die Dämmung auf GEG-Niveau bringen. Detaillierte Hinweise dazu, welche Eingriffe konkret die Sanierungspflicht auslösen, finden sich in unserem Überblick zu den aktuellen Anforderungen für Dacherneuerungen.

Energieausweis-Pflicht: Unterschätzte Dokumentationspflicht

Parallel zur Dämmverpflichtung greift nach einer energetisch wirksamen Dachsanierung die Pflicht zur Ausstellung oder Aktualisierung des Energieausweises. Dieser muss spätestens dann vorliegen, wenn das Gebäude verkauft oder neu vermietet wird – bei Bestandsbauten ist der Verbrauchsausweis zulässig, bei Neubauten und vollständig sanierten Gebäuden gilt der Bedarfsausweis als Pflicht. Ein häufiger Fehler in der Praxis: Eigentümer lassen sanieren, vergessen den Ausweis, und stehen beim Verkauf vor teuren Nachbesserungen oder Abzügen im Kaufpreis.

Die Ausstellung darf nur durch zugelassene Fachleute erfolgen – Energieberater mit Eintrag in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena), Architekten oder Ingenieure mit entsprechender Qualifikation. Kosten liegen je nach Gebäude zwischen 150 und 500 Euro für den Verbrauchsausweis, beim Bedarfsausweis mit vollständiger Berechnung eher zwischen 400 und 800 Euro. Wer eine vollständig GEG-konforme Dachsanierung plant, sollte die Ausweiskosten von Beginn an im Budget einkalkulieren.

Für Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude gelten Ausnahmeregelungen nach § 105 GEG – die Einhaltung der Standard-U-Werte ist nicht verpflichtend, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erreichbar wäre oder das Erscheinungsbild des Gebäudes beeinträchtigt. Wer sich auf diese Ausnahme berufen will, muss dies schriftlich dokumentieren und auf Nachfrage gegenüber der Baubehörde nachweisen können. Ein umfassender Einstieg in die Regelungssystematik des GEG, einschließlich der Wechselwirkungen zwischen Bauteilsanierung und Gesamtgebäudebetrachtung, bietet unser Leitfaden zu den relevanten GEG-Anforderungen bei Dacharbeiten.

Baugenehmigung und der „Rote Punkt": Wann Dacharbeiten genehmigungspflichtig werden

Wer sein Dach saniert, tappt schnell in eine rechtliche Grauzone – und unterschätzt dabei, welche Arbeiten tatsächlich einer behördlichen Genehmigung bedürfen. Die entscheidende Faustregel lautet: Sobald eine Maßnahme die Kubatur des Gebäudes verändert, die Statik berührt oder eine Nutzungsänderung nach sich zieht, ist in den meisten Bundesländern eine Baugenehmigung Pflicht. Das bloße Austauschen von Dachziegeln dagegen gilt in der Regel als genehmigungsfreie Instandhaltung – vorausgesetzt, Material und Dachneigung bleiben identisch.

Besonders kritisch wird es bei Dachgauben, Dachaufbauten oder dem Einbau von Dachflächenfenstern, die über das ursprüngliche Maß hinausgehen. Wer etwa eine bestehende Gaube verbreitert oder eine neue ergänzt, schafft damit neuen Wohnraum und löst damit zwangsläufig das Baugenehmigungsverfahren aus. Auch der Wechsel von einem Satteldach zu einem Flachdach – oder umgekehrt – fällt regelmäßig unter genehmigungspflichtige Maßnahmen, da sich dabei Höhe, Form und häufig die Nutzung des Dachgeschosses verändern.

Der „Rote Punkt": Was steckt dahinter?

In der Praxis kennen viele Handwerker und Bauherren den Begriff „Roter Punkt" – gemeint ist damit die Baugenehmigungsurkunde, die mit einem roten Stempel der zuständigen Baubehörde versehen wird. Ohne diesen roten Punkt darf mit genehmigungspflichtigen Arbeiten nicht begonnen werden. Wer diese Pflicht ignoriert, riskiert nicht nur eine Baueinstellung durch das Bauordnungsamt, sondern im schlimmsten Fall einen kostspieligen Rückbau auf eigene Kosten. Mehr zu den konkreten Regelungen, Fristen und Ausnahmen, die bei genehmigungspflichtigen Dachsanierungen anfallen, erklärt der Überblick zu Voraussetzungen und Kosten rund um den Roten Punkt im Detail.

Bundeslandspezifische Unterschiede: Das sollten Sie wissen

Ein häufiger Fehler: Bauherren gehen davon aus, dass die Vorschriften bundesweit einheitlich geregelt sind. Tatsächlich ist das Bauordnungsrecht Ländersache, was zu erheblichen Unterschieden führt. In Bayern etwa gilt für viele Dachausbauten eine vereinfachte Genehmigungsfreistellung, während andere Länder deutlich strengere Anforderungen stellen. Wer in Hessen plant, sollte sich vorab mit den spezifischen Anforderungen der Hessischen Bauordnung (HBO) vertraut machen – die Besonderheiten der Genehmigungspflicht in Hessen weichen in einigen Punkten merklich vom bundesdeutschen Durchschnitt ab.

Ähnliches gilt für den Norden: Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) kennt eigene Schwellenwerte für genehmigungsfreie Vorhaben. Wer dort etwa Dachgauben bis zu einer bestimmten Grundfläche plant, kann unter Umständen im vereinfachten Verfahren vorgehen – was die Genehmigungspraxis für Dacharbeiten in Niedersachsen von anderen Regionen unterscheidet.

Konkret bedeutet das für die Planung: Holen Sie vor jeder Dachmaßnahme, die über reinen Materialaustausch hinausgeht, eine verbindliche Auskunft beim zuständigen Bauordnungsamt ein. Eine formlose Bauvoranfrage kostet in den meisten Bundesländern zwischen 50 und 200 Euro – und spart im Streitfall ein Vielfaches davon. Wer auf die schriftliche Bestätigung verzichtet und sich auf mündliche Zusagen verlässt, steht im Nachhinein oft ohne rechtliche Absicherung da.

Vor- und Nachteile der Einhaltung rechtlicher Vorschriften bei Dachsanierungen

Aspekte Vorteile Nachteile
Compliance Vermeidung von Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen Erhöhter administrativer Aufwand
Werterhalt der Immobilie Steigerung des Marktwerts durch konforme Sanierungen Hohe Kosten für Fachleute und Materialien
Dokumentationspflicht Sichere Nachweisführung und Transparenz Zeitaufwendige Dokumentation und Abstimmungen
Nachbarrecht Vermeidung von Konflikten und rechtlichen Auseinandersetzungen Notwendigkeit der Abstimmung mit Nachbarn
Energieeffizienz Förderung durch staatliche Zuschüsse bei Einhaltung der Vorschriften Zusätzliche Investitionen nötig
Rechtliche Sicherheit Rechtliche Absicherung bei Verkäufen oder Vermietungen Risikominimierung kann teuer werden

Solarpflicht im Ländervergleich: Hessen, Schleswig-Holstein und die bundesweite Entwicklung

Deutschland hat keine einheitliche Bundesregelung zur Solarpflicht – stattdessen preschen einzelne Bundesländer vor und schaffen eine zunehmend komplexe Flickendecke aus Landesgesetzen. Wer heute ein Dach saniert, muss deshalb nicht nur die Bauordnung seines Bundeslandes kennen, sondern auch verstehen, welche Ausnahmen, Schwellenwerte und Übergangsfristen konkret für sein Vorhaben gelten. Der Blick auf Hessen und Schleswig-Holstein zeigt exemplarisch, wie unterschiedlich die Ansätze ausfallen.

Hessen: Solarpflicht bei Dachsanierung ab bestimmten Schwellenwerten

Hessen hat mit dem Klimaschutzgesetz von 2023 eine Pflicht zur Solarnutzung eingeführt, die auch Bestandsgebäude erfasst – allerdings nur dann, wenn eine grundlegende Dachsanierung vorgenommen wird. Entscheidend ist hier der Umfang: Werden mehr als 50 Prozent der Dachfläche erneuert, greift die Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage. Für Eigentümer bedeutet das konkret: Wer ohnehin plant, sein Dach in Teilen zu sanieren, sollte die genaue Flächenberechnung dokumentieren, um nicht unbeabsichtigt in den Pflichtbereich zu rutschen. Für Wohngebäude bis zu zwei Wohneinheiten gelten zudem erleichterte Bedingungen. Was Hausbesitzer in Hessen bei einer kombinierten Dach- und PV-Maßnahme konkret beachten müssen, hängt stark vom Gebäudetyp und Baujahr ab.

Praktisch relevant ist die Ausnahmeregelung für wirtschaftliche Unzumutbarkeit: Übersteigen die Investitionskosten den prognostizierten Ertrag innerhalb von 20 Jahren, kann auf Antrag eine Befreiung erteilt werden. Diese Berechnung ist in der Praxis jedoch aufwändig und erfordert eine belastbare Wirtschaftlichkeitsanalyse, die viele Eigentümer unterschätzen.

Schleswig-Holstein: Schärfere Regeln, breiter Anwendungsbereich

Schleswig-Holstein geht mit dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz noch einen Schritt weiter. Hier gilt die Solarpflicht nicht nur für Neubauten, sondern greift auch bei Dachsanierungen an Nichtwohngebäuden ab 100 Quadratmeter Nettogrundfläche. Für Wohngebäude tritt die Pflicht bei umfassenden Sanierungen ab dem Jahr 2025 stufenweise in Kraft. Besonders relevant: Die Pflicht gilt auch für Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen – ein Aspekt, der gewerbliche Eigentümer häufig überrascht. Einen strukturierten Überblick über die Pflichten bei Dachsanierungen in Schleswig-Holstein zu haben, ist gerade für Eigentümer mehrerer Liegenschaften unverzichtbar.

Die Mindestanforderungen an die Anlagengröße orientieren sich an der nutzbaren Dachfläche: In der Regel muss mindestens 60 Prozent der geeigneten Fläche mit Modulen belegt werden. Ausnahmen bestehen bei denkmalgeschützten Gebäuden, bei statischen Einschränkungen oder wenn die Verschattungssituation eine wirtschaftliche Nutzung verhindert – jeweils mit Nachweispflicht gegenüber der Baubehörde.

Auf Bundesebene fehlt bislang eine einheitliche Regelung. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält keine generelle Solarpflicht für Bestandsgebäude, verweist aber auf ergänzende Landesregelungen. Mehrere weitere Bundesländer – darunter Bayern, Baden-Württemberg und Berlin – haben eigene Regelwerke verabschiedet oder sind dabei, sie zu verschärfen. Wer eine Dachsanierung plant, sollte deshalb frühzeitig prüfen, welches Landesrecht gilt. Die aktuellen Vorschriften für Dachsanierungen 2024 unterscheiden sich je nach Bundesland teils erheblich – eine pauschale Planung ohne rechtliche Vorprüfung ist heute keine Option mehr.

Nachbarrecht und Zustimmungspflichten: Rechtssichere Dachsanierung im Reihenhaus und am Grenzbau

Wer sein Dach saniert, denkt zunächst an Handwerker, Materialkosten und Genehmigungsbehörden – aber selten an den Nachbarn. Dabei kann eine fehlende nachbarrechtliche Abstimmung ein Bauprojekt monatelang blockieren, im schlimmsten Fall sogar zu Schadenersatzforderungen führen. Besonders heikel wird es bei Reihenhäusern, Doppelhäusern und Gebäuden, deren Dach direkt an die Grundstücksgrenze stößt.

Wenn das Dach die Grundstücksgrenze berührt: Was rechtlich gilt

Bei Grenzbebauungen – also wenn der Dachüberstand, die Traufkante oder das Gerüst auf das Nachbargrundstück ragt – ist eine formelle Zustimmung des Nachbarn in aller Regel erforderlich. Das Betretungsrecht für Handwerker auf fremdem Boden ist im Hammerschlags- und Leiterrecht geregelt, das in den Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer verankert ist. Bayern, Baden-Württemberg, NRW – jedes Land kennt eigene Fristen und Voraussetzungen, typischerweise muss der Nachbar 4 bis 8 Wochen vor Baubeginn schriftlich informiert werden. Wer das versäumt, riskiert, dass der Nachbar die Gerüstaufstellung rechtlich unterbinden lässt – ein Szenario, das in der Praxis leider keine Seltenheit ist.

Grundsätzlich gilt: Die Duldungspflicht des Nachbarn ist nicht unbegrenzt. Er darf zumutbare Beeinträchtigungen nicht verweigern, kann aber bei geplanten Eingriffen in seine Bausubstanz – etwa wenn gemeinsame Brandwände oder Kehlbalken betroffen sind – auf einer notariell gesicherten Vereinbarung bestehen. Wer die rechtlichen Pflichten rund um die nachbarliche Zustimmung bei der Dachsanierung kennt, vermeidet teure Baustopps und juristische Auseinandersetzungen.

Reihenhäuser: Besondere Konfliktpotenziale beim geteilten Dach

Beim Reihenhaus verschärft sich die Lage erheblich, weil Dachflächen oft als konstruktive Einheit geplant wurden. Dachneigung, Traufhöhe und Firstlinie sind aufeinander abgestimmt – eine einseitige Veränderung kann das statische und gestalterische Gesamtbild empfindlich stören. Viele Kommunen schreiben in ihren Bebauungsplänen explizit vor, dass Reihenhäuser einer Zeile einheitlich gestaltet bleiben müssen: gleiche Dachdeckung, identische Neigung, kein Dachaufbau ohne Abstimmung mit der Nachbarschaft.

Praktisch bedeutet das: Wer in einem Reihenhaus die Ziegel gegen ein modernes Betondachstein-System austauschen oder ein Dachfenster nachträglich einbauen will, sollte vorher nicht nur den Bebauungsplan prüfen, sondern auch die Nachbarn ins Boot holen. Was bei einer Dachsanierung am Reihenhaus gegenüber dem Nachbarn erlaubt ist und wo die Grenzen liegen, hängt stark von der jeweiligen kommunalen Satzung und dem Zustand der Gemeinschaftskonstruktionen ab.

Konkrete Empfehlung aus der Praxis: Vor Beauftragung eines Dachdeckers eine schriftliche Nachbarvereinbarung aufsetzen, die folgende Punkte regelt:

  • Gerüststandorte auf dem Nachbargrundstück mit genauen Zeitfenstern
  • Haftungsregelungen für eventuelle Schäden an der Nachbarbebauung
  • Geplante Veränderungen an gemeinsamen Bauteilen wie Brandwänden oder Kehlrinnen
  • Optische Änderungen der Dachfläche, die den Bebauungsplan berühren könnten

Ein Notar oder Fachanwalt für Bau- und Nachbarrecht kostet bei einer solchen Vereinbarung zwischen 300 und 800 Euro – verglichen mit einem baurechtlichen Streitverfahren, das schnell im fünfstelligen Bereich landet, eine sinnvolle Investition.

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Wichtige Fragen zu rechtlichen Vorgaben und Vorschriften 2026

Welche neuen Vorschriften gelten 2026 im Bauwesen?

Im Jahr 2026 treten verschiedene neue Vorschriften in Kraft, die insbesondere die Energieeffizienz, den Brandschutz und die Anforderungen an die Baustellenorganisation betreffen. Dazu gehören z.B. strengere Vorgaben für die Dämmung und Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien.

Was muss ich bei der Sanierung von Bestandsgebäuden beachten?

Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden sind die neuen Vorgaben zur Energieeinsparverordnung (EnEV) und die aktuellen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu beachten. Dazu gehört auch die Pflicht zur Erstellung eines aktuellen Energieausweises.

Gibt es besondere Regelungen für Photovoltaikanlagen?

Ja, 2026 gibt es in vielen Bundesländern spezielle Regelungen zur Installation von Photovoltaikanlagen, insbesondere für Neubauten und umfassende Dachsanierungen. Diese Vorschriften variieren je nach Bundesland und können verbindliche Sollwerte für die Anlagenleistung beinhalten.

Wie beeinflussen die neuen Regelungen die Baukosten?

Die neuen Regelungen könnten zu höheren Baukosten führen, da zusätzliche Anforderungen an Materialien und Arbeitsweisen gestellt werden. Die Investitionen in energieeffiziente Technologien können sich jedoch langfristig durch niedrigere Betriebskosten amortisieren.

Was passiert, wenn ich die Vorschriften nicht einhalte?

Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann zu erheblichen Bußgeldern und rechtlichen Folgen führen. Außerdem kann es bei Prüfungen zu Baustopps kommen, wenn die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt werden.

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Zusammenfassung des Artikels

Rechtliche Vorgaben & Vorschriften verstehen und nutzen. Umfassender Guide mit Experten-Tipps und Praxis-Wissen.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Informieren Sie sich umfassend über die aktuellen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und deren Änderungen, insbesondere die U-Wert-Anforderungen, um Bußgelder und Rückforderungen zu vermeiden.
  2. Stellen Sie sicher, dass ein Energieausweis für Ihr Gebäude vorliegt, insbesondere vor Verkauf oder Vermietung, und beauftragen Sie nur zugelassene Fachleute mit der Ausstellung.
  3. Prüfen Sie vor Beginn von Dachsanierungsarbeiten, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, insbesondere bei Veränderungen der Kubatur oder der Nutzung des Daches.
  4. Berücksichtigen Sie die spezifischen Regelungen und Unterschiede der Bauordnungen in Ihrem Bundesland, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  5. Führen Sie vor Arbeiten am Dach eine schriftliche Nachbarvereinbarung ein, um mögliche Konflikte und rechtliche Auseinandersetzungen mit Nachbarn zu verhindern.

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