Fördermittel & Zuschüsse Redaktion Dach-Decken.info · Stand
Fördermittel für die Dachsanierung: Programme, Ablauf, Fallstricke
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Inhalt 8 Abschnitte
Wer fördert eine Dachsanierung?
Für die energetische Sanierung des Dachs gibt es Förderprogramme auf mehreren Ebenen: die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit Zuschüssen für Einzelmaßnahmen über das BAFA und Krediten über die KfW, dazu Programme der Länder und mancher Kommunen. Welche Programme gerade laufen, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe sie fördern, ändert sich regelmäßig. Verbindlich sind die Seiten und Merkblätter der Förderstellen und die Auskunft Ihrer Energieberatung – nicht Zahlen aus Ratgebern.
Was gefördert wird
Welche Maßnahmen förderfähig sind und welche technischen Anforderungen sie erfüllen müssen, legen die jeweiligen Förderrichtlinien fest. Lassen Sie diese Anforderungen vor der Auftragsvergabe prüfen, damit das Ergebnis am Ende auch gefördert wird. Ob bei einem Asbestdach auch Rückbau und Entsorgung der alten Platten mitgefördert werden, klären Sie mit der Förderstelle.
Der Ablauf in vier Schritten
- Beratung: Prüfen Sie, ob das Programm eine Bestätigung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten verlangt, und holen Sie diese Beratung zuerst ein.
- Antrag rechtzeitig stellen: Klären Sie, ob der Antrag vor der Auftragsvergabe gestellt sein muss. Ein zu spät gestellter Antrag kann die Förderung kosten.
- Angebote einholen: Lassen Sie förderfähige und nicht förderfähige Kosten getrennt ausweisen.
- Nachweise einreichen: Rechnungen und Bestätigungen aufbewahren und innerhalb der Frist der Förderstelle einreichen.
Steuerliche Förderung als Alternative
Neben Zuschuss und Kredit kann auch eine steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen in Frage kommen. Ob sie sich mit einem Zuschuss für dieselbe Maßnahme verträgt, klären Sie vorher mit dem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung – sonst kann eine der beiden Förderungen verloren gehen.
Programme kombinieren
Ob Bundes-, Landes- und kommunale Programme kombiniert werden dürfen, regeln die jeweiligen Richtlinien – häufig mit Grenzen. Fragen Sie vor dem ersten Antrag bei allen beteiligten Stellen nach.
Typische Fehler
- Den Auftrag ohne Rücksprache mit der Förderstelle vergeben, bevor der Antrag gestellt ist.
- Anders ausführen, als beantragt und bestätigt wurde – dann kann auch bereits ausgezahltes Geld zurückgefordert werden.
- Die technischen Anforderungen erst nach der Sanierung prüfen.
- Unvollständige Nachweise oder verpasste Fristen.
- Sich auf Fördersätze aus älteren Quellen verlassen statt auf die aktuelle Auskunft der Förderstelle.
Wo Sie Auskunft bekommen
Häufige Fragen zu Fördermitteln und Zuschüssen
Welche Fördermittel gibt es für Dachsanierungen?
Auf Bundesebene die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit Zuschüssen über das BAFA und Krediten über die KfW, dazu Programme der Länder und mancher Kommunen. Welche gerade laufen und in welcher Höhe, nennen die Förderstellen.
Wie beantrage ich Fördermittel für mein Sanierungsprojekt?
Zuerst klären, ob eine Energieberatung oder eine Bestätigung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten verlangt ist, dann den Antrag bei der Förderstelle stellen – bei vielen Programmen bevor der Auftrag vergeben wird.
Welche technischen Anforderungen gelten für die Förderung?
Das legen die jeweiligen Förderrichtlinien fest. Lassen Sie die Anforderungen vor der Auftragsvergabe von Ihrer Energieberatung prüfen.
Kann ich verschiedene Fördermittel kombinieren?
Das regeln die Richtlinien der einzelnen Programme, häufig mit Grenzen. Fragen Sie vor dem ersten Antrag bei allen beteiligten Stellen nach.
Was passiert, wenn ich den Antrag zu spät stelle?
Bei Programmen, die den Antrag vor der Auftragsvergabe verlangen, kann die Förderung dann entfallen. Klären Sie den richtigen Zeitpunkt vorher mit der Förderstelle.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Mehr dazu