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Dachreparatur als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen

27.07.2025 17 mal gelesen 0 Kommentare
  • Handwerkerleistungen für Dachreparaturen können bis zu 20 % der Lohnkosten steuerlich geltend gemacht werden.
  • Materialkosten sind nicht absetzbar, nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten zählen dazu.
  • Eine ordentliche Rechnung und die unbare Zahlung sind Voraussetzung für den Steuerabzug.

Dachreparatur als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen: Überblick und Voraussetzungen

Dachreparatur als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen: Überblick und Voraussetzungen

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Wer sein Dach reparieren lässt, kann die Kosten in vielen Fällen steuerlich geltend machen – vorausgesetzt, die Arbeiten erfüllen bestimmte Bedingungen. Entscheidend ist, dass die Dachreparatur tatsächlich im eigenen Haushalt stattfindet und keine grundlegende bauliche Veränderung darstellt. Damit der Fiskus mitspielt, muss die Maßnahme klar als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung eingestuft werden. Aber Achtung: Es gibt feine Unterschiede und spezielle Anforderungen, die oft übersehen werden.

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  • Haushaltsnähe: Die Reparatur muss am selbstgenutzten Wohnobjekt oder in der gemieteten Wohnung erfolgen. Außenstehende Gebäude wie Garagen sind nur dann begünstigt, wenn sie direkt zum Haushalt gehören.
  • Leistungsumfang: Steuerlich anerkannt werden ausschließlich Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am Dach. Komplett neue Dächer oder Ausbauten sind davon ausgenommen.
  • Nachweisführung: Die Rechnung muss die Arbeitskosten separat ausweisen. Nur diese sind im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistung absetzbar, es sei denn, es handelt sich um eine energetische Sanierung nach § 35c EStG – dann sind auch Materialkosten relevant.
  • Zahlungsweg: Barzahlungen werden nicht akzeptiert. Nur Überweisungen oder andere nachvollziehbare, unbare Zahlungen erfüllen die Voraussetzungen.
  • Keine Doppelförderung: Wer bereits eine Förderung (z.B. KfW, BAFA) für die Dachreparatur erhält, kann die Steuerermäßigung nicht zusätzlich beanspruchen.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Dachreparatur als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen und so bares Geld sparen. Eine genaue Prüfung der Details lohnt sich, denn schon kleine Fehler bei der Rechnung oder beim Zahlungsweg können den Steuervorteil zunichtemachen.

Welche Dachreparaturen sind als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich begünstigt?

Welche Dachreparaturen sind als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich begünstigt?

Nur bestimmte Arbeiten am Dach erfüllen die Voraussetzungen für eine steuerliche Begünstigung als haushaltsnahe Dienstleistung. Entscheidend ist, dass es sich um Erhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen handelt, die den bestehenden Zustand wiederherstellen oder erhalten. Modernisierungen oder Ausbauten zählen in der Regel nicht dazu.

  • Reparatur beschädigter Dachziegel: Das Auswechseln einzelner Ziegel nach Sturmschäden oder altersbedingtem Verschleiß wird anerkannt.
  • Abdichtungsarbeiten: Das Abdichten von undichten Stellen, etwa bei Wassereintritt, fällt unter die begünstigten Leistungen.
  • Wartung und Reinigung: Die regelmäßige Wartung, wie das Entfernen von Moos oder die Reinigung der Dachrinnen, ist steuerlich absetzbar.
  • Kleinere Reparaturen an Dachfenstern: Austausch von Dichtungen oder Reparatur von Beschlägen werden akzeptiert, solange kein kompletter Fenstertausch erfolgt.
  • Schneeräumung und Notfallmaßnahmen: Die Entfernung von Schnee und Eis oder Sofortmaßnahmen nach Unwettern zählen ebenfalls dazu.

Wichtig: Maßnahmen, die das Dach grundlegend verändern oder erweitern – wie der Einbau neuer Gauben oder eine vollständige Neueindeckung im Rahmen eines Ausbaus – sind nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich begünstigt. Die Grenze liegt immer dort, wo aus einer einfachen Reparatur eine umfassende bauliche Veränderung wird.

Vorteile und Nachteile der steuerlichen Absetzung von Dachreparaturen als haushaltsnahe Dienstleistung

Pro Contra
Direkter Steuerbonus: Bis zu 20 % der Arbeitskosten (max. 1.200 € pro Jahr) können von der Steuerschuld abgezogen werden. Strenge Voraussetzungen: Nur Arbeitskosten, keine Materialkosten (außer bei energetischer Sanierung) sind absetzbar.
Auch für Mieter:innen möglich, wenn Kosten über die Nebenkosten abgerechnet und ausgewiesen werden. Keine doppelte Förderung: Bei Inanspruchnahme von KfW- oder BAFA-Förderungen ist eine zusätzliche Steuerermäßigung ausgeschlossen.
Reparatur-, Wartungs- und kleine Instandhaltungsarbeiten werden anerkannt. Keine Anerkennung bei grundlegenden baulichen Veränderungen, Modernisierungen oder kompletten Neubauten.
Auch Notfallmaßnahmen, z. B. nach Unwettern, sind begünstigt. Rechnung und Zahlungsweg müssen sehr detailliert und nachvollziehbar sein (Überweisung, getrennte Aufschlüsselung).
Eigentümergemeinschaften können ihren jeweiligen Anteil absetzen, solange eine genaue Aufteilung erfolgt. Fehlerhafte oder unklare Rechnungen führen oft zur Ablehnung durch das Finanzamt.
Energetische Sanierung bietet erhöhten Steuerbonus für Arbeits- und Materialkosten (bis 40.000 € auf drei Jahre). Obergrenzen: Steuerersparnis ist auf bestimmte Maximalbeträge begrenzt und lässt sich pro Jahr nicht überschreiten.
Vorausschauende Planung ermöglicht effiziente Nutzung der jährlichen Steuerfreibeträge. Aufwändige Dokumentationspflichten und potenzielle Stolperfallen bei der Abwicklung.

Steuerliche Regelungen: Unterscheidung zwischen Arbeits- und Materialkosten bei Dachreparaturen

Steuerliche Regelungen: Unterscheidung zwischen Arbeits- und Materialkosten bei Dachreparaturen

Für die steuerliche Absetzbarkeit von Dachreparaturen ist die exakte Trennung von Arbeits- und Materialkosten entscheidend. Nur so lässt sich der Steuerbonus optimal nutzen und Streit mit dem Finanzamt vermeiden.

  • Arbeitskosten: Hierzu zählen sämtliche Lohnkosten für Handwerker, aber auch Fahrt- und Maschinenkosten, die direkt mit der Reparatur im Haushalt zusammenhängen. Diese Posten sind bei der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen voll anrechenbar.
  • Materialkosten: Kosten für Ziegel, Dichtungsmaterial, Schrauben oder sonstige Baumaterialien sind im Regelfall nicht steuerlich begünstigt. Eine Ausnahme besteht nur bei energetischen Sanierungen nach § 35c EStG, dort werden auch Materialkosten berücksichtigt.
  • Rechnungsstellung: Die Rechnung muss die einzelnen Kostenarten klar getrennt ausweisen. Eine Gesamtsumme ohne Aufschlüsselung führt in der Praxis häufig dazu, dass das Finanzamt den Steuerabzug komplett verweigert.
  • Besonderheit bei Kleinmaterial: Geringfügige Verbrauchsmaterialien wie Silikon oder Schrauben können unter bestimmten Umständen als Teil der Arbeitskosten akzeptiert werden, sofern sie explizit als „Kleinmaterial“ aufgelistet sind.

Ein prüfender Blick auf die Rechnung lohnt sich immer, denn nur korrekt ausgewiesene Arbeitskosten bringen tatsächlich den gewünschten Steuervorteil. Wer hier nachlässig ist, verschenkt bares Geld.

Konkrete Beispiele: So lassen sich Dachreparaturkosten steuerlich anrechnen

Konkrete Beispiele: So lassen sich Dachreparaturkosten steuerlich anrechnen

Wie sieht das Ganze nun praktisch aus? Hier einige typische Szenarien, bei denen sich Dachreparaturkosten tatsächlich steuerlich auswirken – und zwar direkt auf die Steuerlast:

  • Ein Hausbesitzer lässt nach einem Sturm lose Dachziegel befestigen. Die Handwerkerrechnung weist 800 € reine Arbeitskosten aus. Davon können 20 % (also 160 €) direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
  • Nach einem heftigen Winter wird die Dachrinne professionell gereinigt. Die Kosten für die Reinigung belaufen sich auf 350 € Arbeitslohn. Auch hier: 70 € Steuerbonus durch die 20 %-Regelung.
  • Eine Eigentümergemeinschaft beauftragt eine Firma mit der Abdichtung mehrerer kleiner Leckagen. Die anteiligen Arbeitskosten pro Wohnung betragen 500 €. Jede Partei kann ihren Anteil in der Steuererklärung geltend machen.
  • Bei einer Mietwohnung werden Dachreparaturen über die Nebenkosten abgerechnet. Der Mieter prüft die Abrechnung und setzt den ausgewiesenen Anteil der Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung an.
  • Im Rahmen einer energetischen Sanierung wird das Dach zusätzlich gedämmt. Hier kann der Eigentümer – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind – nicht nur die Arbeits-, sondern auch die Materialkosten anteilig über drei Jahre absetzen.

Merke: Die steuerliche Anrechnung gelingt immer dann, wenn die Kosten klar zugeordnet, aufgeschlüsselt und nachweisbar sind. Wer alle Belege sorgfältig sammelt und die Zahlungswege dokumentiert, sichert sich die maximale Ersparnis.

Maximaler Steuerbonus und Grenzen: Wie viel lässt sich bei Dachreparaturen absetzen?

Maximaler Steuerbonus und Grenzen: Wie viel lässt sich bei Dachreparaturen absetzen?

Die Höhe des steuerlichen Vorteils bei Dachreparaturen hängt direkt von der Art der Maßnahme und dem gewählten Förderweg ab. Es gibt klare Obergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen – und diese unterscheiden sich je nach Absetzbarkeit.

  • Handwerkerleistungen: Für Dachreparaturen, die als Handwerkerleistung gelten, liegt der maximale Steuerbonus bei 1.200 € pro Jahr. Das entspricht 20 % von höchstens 6.000 € reinen Arbeitskosten. Höhere Ausgaben werden nicht berücksichtigt, der Bonus ist also gedeckelt.
  • Energetische Sanierung: Wird das Dach im Rahmen einer energetischen Maßnahme saniert, greift eine Sonderregelung: Bis zu 40.000 € pro Objekt lassen sich über drei Jahre verteilt steuerlich geltend machen. Der Steuervorteil beträgt hier insgesamt 20 % der anerkannten Kosten, wobei pro Jahr maximal 14.000 € angerechnet werden können.
  • Kombinationen ausgeschlossen: Die beiden Förderwege dürfen nicht kombiniert werden. Wer sich für die energetische Sanierung entscheidet, kann den Bonus für Handwerkerleistungen im selben Jahr für dieselbe Maßnahme nicht zusätzlich nutzen.
  • Mehrere Maßnahmen im Jahr: Werden verschiedene Dacharbeiten im selben Jahr durchgeführt, zählt die Gesamtsumme der Arbeitskosten aller begünstigten Leistungen für die Obergrenze. Überschreiten die Kosten den Maximalbetrag, bleibt der Bonus trotzdem bei 1.200 € (bzw. bei energetischer Sanierung bei 40.000 € verteilt auf drei Jahre).

Fazit: Wer seine Dachreparaturen clever plant und die Grenzen im Blick behält, schöpft das steuerliche Potenzial voll aus. Für größere Projekte empfiehlt sich eine genaue Kalkulation, um den maximalen Bonus nicht zu verschenken.

Rechnung, Zahlungsweise und Nachweis: So erfüllen Sie alle Anforderungen für die Steuer

Rechnung, Zahlungsweise und Nachweis: So erfüllen Sie alle Anforderungen für die Steuer

Damit das Finanzamt Ihre Dachreparaturkosten anerkennt, kommt es auf die Details an. Wer hier nachlässig ist, riskiert den Steuervorteil – und das wäre doch wirklich ärgerlich. Was ist also zu beachten?

  • Rechnung aufbewahren: Die Originalrechnung muss mindestens bis zum Ablauf des vierten Jahres nach Abgabe der Steuererklärung griffbereit sein. Eine digitale Kopie reicht aus, solange sie lesbar und vollständig ist.
  • Exakte Angaben: Die Rechnung sollte den genauen Ort der Dachreparatur, das Datum der Leistungserbringung und eine möglichst präzise Beschreibung der ausgeführten Arbeiten enthalten. Vage Formulierungen wie „Reparaturarbeiten am Dach“ können zu Nachfragen führen.
  • Überweisungsbeleg sichern: Neben der Rechnung verlangt das Finanzamt einen Zahlungsnachweis. Der Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg muss eindeutig die Verbindung zur Rechnung zeigen. Im Zweifel lieber einen Screenshot mehr machen.
  • Keine Teilzahlungen ohne Absprache: Wird die Rechnung in mehreren Raten beglichen, sollte dies aus der Rechnung hervorgehen. Andernfalls kann das Finanzamt einzelne Zahlungen nicht zuordnen.
  • Nachweis bei Mietern: Wer als Mieter Dachreparaturkosten über die Nebenkosten abrechnen möchte, benötigt eine detaillierte Nebenkostenabrechnung mit ausgewiesenem Anteil der Arbeitskosten. Pauschale Angaben werden oft abgelehnt.
  • Unterschrift und Kontaktdaten: Die Rechnung muss die vollständigen Kontaktdaten des Handwerksbetriebs sowie eine Unterschrift oder einen maschinellen Ausstellervermerk enthalten. Fehlt dies, kann das Finanzamt die Anerkennung verweigern.

Ein kleiner Tipp am Rande: Wer sich unsicher ist, sollte vor Beauftragung mit dem Handwerker klären, ob alle steuerlichen Anforderungen erfüllt werden. So gibt es später keine bösen Überraschungen.

Häufige Fehler und typische Stolperfallen bei der steuerlichen Absetzung von Dachreparaturen

Häufige Fehler und typische Stolperfallen bei der steuerlichen Absetzung von Dachreparaturen

  • Falsche Zuordnung der Arbeiten: Immer wieder werden Dacharbeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen deklariert, obwohl sie tatsächlich unter größere Baumaßnahmen oder Modernisierungen fallen. Das Finanzamt erkennt dann die Kosten nicht an – und plötzlich steht man mit leeren Händen da.
  • Fehlende oder unvollständige Leistungsbeschreibung: Wird in der Rechnung nicht klar differenziert, welche Arbeiten tatsächlich durchgeführt wurden, kann das zu Problemen führen. Besonders kritisch: Sammelposten oder allgemeine Begriffe ohne Bezug zur konkreten Dachreparatur.
  • Versäumte Fristen: Wer seine Unterlagen zu spät einreicht oder die Kosten nicht im richtigen Steuerjahr geltend macht, verschenkt Steuervorteile. Gerade bei Zahlungen am Jahresende kann das Timing entscheidend sein.
  • Unzulässige Kombination mit Förderprogrammen: Es passiert öfter, als man denkt: Parallel werden KfW-Zuschüsse beantragt und trotzdem versucht, die gleichen Kosten steuerlich abzusetzen. Das ist nicht erlaubt und führt zu Rückfragen oder gar Ablehnung.
  • Fehlende Aufschlüsselung bei Gemeinschaftseigentum: Bei Eigentümergemeinschaften oder Mehrfamilienhäusern wird oft vergessen, die Kostenanteile für jede Partei exakt zu berechnen und nachzuweisen. Das führt dazu, dass einzelne Eigentümer leer ausgehen.
  • Unklare Zahlungswege bei geteilten Rechnungen: Wenn mehrere Personen gemeinsam eine Dachreparatur bezahlen, aber die Zahlungsflüsse nicht sauber dokumentiert sind, kann das Finanzamt die steuerliche Anerkennung verweigern.
  • Unbeachtete Bagatellgrenzen: Kleinbeträge unterhalb der Mindestgrenze werden eingereicht, obwohl sie steuerlich gar nicht relevant sind. Das kostet Zeit und bringt keinen Vorteil.

Fazit: Wer diese Stolperfallen kennt und gezielt umgeht, hat beste Chancen, die steuerlichen Vorteile für Dachreparaturen voll auszuschöpfen. Ein wachsames Auge auf die Details lohnt sich – denn der Teufel steckt wie so oft im Detail.

Tipps für Eigentümer:innen und Mieter:innen: Wie Sie Dachreparaturen optimal steuerlich nutzen

Tipps für Eigentümer:innen und Mieter:innen: Wie Sie Dachreparaturen optimal steuerlich nutzen

  • Abrechnungszeitpunkt clever wählen: Planen Sie größere Dachreparaturen gezielt auf den Jahreswechsel, können Sie durch eine geschickte Aufteilung der Zahlungen eventuell zwei Steuerjahre nutzen und so den maximalen Bonus ausschöpfen.
  • Zusätzliche haushaltsnahe Dienstleistungen bündeln: Kombinieren Sie Dachreparaturen mit anderen absetzbaren Leistungen (z. B. Fensterwartung, Heizungsservice), um die jährliche Obergrenze effizient zu erreichen – aber nie zu überschreiten.
  • Eigentümergemeinschaften sollten interne Kostenaufteilung dokumentieren: Lassen Sie sich als einzelne:r Eigentümer:in Ihren exakten Anteil an den Arbeitskosten schriftlich bestätigen, damit das Finanzamt keine Zweifel hat.
  • Mieter:innen: Nebenkostenabrechnung prüfen! Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Handwerkerleistungen an. Oft sind Dachreparaturen in Sammelposten versteckt und werden übersehen.
  • Vorausschauend planen bei Modernisierung: Wer eine energetische Sanierung plant, sollte frühzeitig abklären, ob der Steuerbonus nach § 35c EStG oder eine andere Förderung günstiger ist. Lassen Sie sich Angebote mit und ohne Materialkosten aufschlüsseln.
  • Nachbarschaftliche Kooperationen mit Bedacht: Werden Dacharbeiten gemeinsam mit Nachbarn beauftragt, achten Sie darauf, dass jede Partei eine eigene, korrekt adressierte Rechnung erhält. Sonst gibt es Ärger bei der Steuer.
  • Aufbewahrungspflichten beachten: Auch digitale Rechnungen und Zahlungsbelege müssen revisionssicher archiviert werden. Nutzen Sie dafür am besten einen Cloud-Speicher mit Backup-Funktion.
  • Steuerberatung gezielt einbinden: Bei Unsicherheiten rund um Sonderfälle, wie z. B. denkmalgeschützte Gebäude oder geteilte Eigentumsverhältnisse, lohnt sich der Gang zum Profi. So lassen sich individuelle Gestaltungsspielräume optimal nutzen.

Mit diesen praxisnahen Tipps holen Sie als Eigentümer:in oder Mieter:in das Maximum aus Ihren Dachreparaturkosten heraus – und sichern sich einen echten finanziellen Vorteil.

Fazit: Steuerersparnis durch geplante Dachreparaturen sichern

Fazit: Steuerersparnis durch geplante Dachreparaturen sichern

Eine gezielte Planung von Dachreparaturen eröffnet nicht nur bauliche Sicherheit, sondern auch finanzielle Spielräume. Wer bereits im Vorfeld Angebote vergleicht und die steuerlichen Rahmenbedingungen mitdenkt, kann gezielt Handwerker auswählen, die eine transparente Kostenaufstellung liefern. Das ermöglicht es, die steuerliche Anrechenbarkeit schon bei der Auftragsvergabe sicherzustellen.

  • Die Einbindung moderner Dokumentationsmethoden – etwa digitale Rechnungsverwaltung oder automatisierte Zahlungsbelege – erleichtert die spätere Nachweisführung gegenüber dem Finanzamt erheblich.
  • Wer sich über regionale Besonderheiten informiert, etwa abweichende Regelungen bei kommunalen Förderprogrammen oder landesspezifische Steuervorteile, kann zusätzliche Einsparpotenziale erschließen.
  • Gerade bei umfangreicheren Maßnahmen lohnt es sich, die steuerliche Absetzbarkeit im Rahmen der gesamten Jahresplanung zu berücksichtigen und mit anderen Investitionen im Haushalt abzustimmen.

Vorausschauendes Handeln, die Nutzung digitaler Tools und ein wacher Blick auf regionale Möglichkeiten sorgen dafür, dass Dachreparaturen nicht nur das Haus schützen, sondern auch die Steuerlast spürbar senken.

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FAQ zur steuerlichen Absetzbarkeit von Dachreparaturen

Welche Dacharbeiten sind steuerlich absetzbar?

Absetzbar sind Reparatur-, Wartungs- und kleinere Instandhaltungsarbeiten am Dach, wie das Austauschen von beschädigten Ziegeln, Abdichtungsarbeiten oder die Reinigung der Dachrinnen. Grundlegende bauliche Veränderungen oder komplette Neueindeckungen gelten jedoch nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen.

Welcher Anteil der Dachreparaturkosten kann von der Steuer abgesetzt werden?

Es können grundsätzlich 20 % der reinen Arbeitskosten (inklusive Fahrt- und Maschinenkosten) bis maximal 1.200 € Steuerersparnis pro Jahr abgesetzt werden. Materialkosten sind nur im Rahmen einer energetischen Sanierung ansetzbar.

Welche Voraussetzungen müssen für die steuerliche Anerkennung erfüllt sein?

Voraussetzung ist eine detaillierte Rechnung, bei der die Arbeitskosten separat ausgewiesen werden. Der Betrag muss zudem unbar, zum Beispiel per Überweisung, bezahlt worden sein. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Können auch Mieter:innen Dachreparaturkosten steuerlich geltend machen?

Ja, sofern die Kosten in der Nebenkostenabrechnung separat ausgewiesen werden. Wichtig ist eine genaue Aufschlüsselung der Arbeitskosten für die Dacharbeiten.

Was ist bei der Kombination mit Förderprogrammen wie KfW oder BAFA zu beachten?

Eine Doppelförderung ist nicht erlaubt. Wer bereits eine Förderung wie von der KfW oder dem BAFA für die Dachreparatur erhält, darf die Kosten nicht zusätzlich steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.

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Zusammenfassung des Artikels

Dachreparaturen können als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich abgesetzt werden, wenn sie der Instandhaltung dienen und die Arbeitskosten korrekt ausgewiesen sind.

Das Dach selbst reparieren?
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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Arbeitskosten korrekt ausweisen lassen: Achten Sie darauf, dass die Handwerkerrechnung die Arbeitskosten für die Dachreparatur separat aufführt. Nur diese sind in der Regel als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar. Bei energetischer Sanierung nach § 35c EStG können auch Materialkosten relevant werden.
  2. Unbare Zahlungswege nutzen: Zahlen Sie Dachreparaturen ausschließlich per Überweisung oder einem anderen nachvollziehbaren, unbaren Zahlungsweg. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an und der Steuervorteil entfällt.
  3. Leistungsumfang beachten: Nur Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am bestehenden Dach sind steuerlich begünstigt. Komplett neue Dächer, Ausbauten oder grundlegende Modernisierungen fallen nicht unter die absetzbaren Leistungen.
  4. Förderungen nicht doppelt nutzen: Haben Sie bereits Fördermittel (z.B. KfW oder BAFA) für Ihre Dachreparatur erhalten, können Sie für dieselbe Maßnahme keine zusätzliche Steuerermäßigung als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen.
  5. Sorgfältige Dokumentation und Nachweise: Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsbelege mindestens vier Jahre lang auf und achten Sie auf vollständige Angaben (Ort, Datum, Beschreibung der Arbeiten, Kontaktdaten des Handwerkers). Eine präzise und transparente Dokumentation schützt vor Problemen bei der steuerlichen Anerkennung.

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