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Was Eigentümer wissen sollten: Dachsanierung einer Eigentumswohnung

12.08.2025 4 mal gelesen 0 Kommentare
  • Vor einer Dachsanierung muss die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden.
  • Die Kosten für die Sanierung werden in der Regel anteilig auf alle Eigentümer verteilt.
  • Eine fachgerechte Sanierung verbessert den Wärmeschutz und steigert den Immobilienwert.

Eigentumsverhältnisse beim Dach: Was zählt zum Gemeinschaftseigentum?

Eigentumsverhältnisse beim Dach: Was zählt zum Gemeinschaftseigentum?

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Eigentümer einer Wohnung in einer WEG stehen oft vor der Frage, was beim Dach eigentlich zum Gemeinschaftseigentum gehört – und was nicht. Die Antwort darauf ist gar nicht so banal, wie es auf den ersten Blick scheint. Im Regelfall zählt die gesamte Dachkonstruktion, also Dachstuhl, Dämmung, Dacheindeckung und Abdichtung, zwingend zum Gemeinschaftseigentum. Das bedeutet: Weder einzelne Eigentümer noch der Verwalter können eigenmächtig Veränderungen oder Reparaturen am Dach veranlassen, ohne dass die Gemeinschaft eingebunden wird.

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Doch es gibt Ausnahmen, die man nicht übersehen sollte. In manchen Teilungserklärungen sind spezielle Regelungen zu finden, etwa zu Dachterrassen oder Dachgauben. Hier kann es sein, dass bestimmte Bestandteile – beispielsweise der Belag einer Dachterrasse – als Sondereigentum definiert wurden. Die tragende Dachkonstruktion und die äußere Abdichtung bleiben aber fast immer Gemeinschaftseigentum, selbst wenn die Nutzung exklusiv einem Eigentümer zusteht.

Spannend wird es bei baulichen Veränderungen: Möchte jemand eine Solaranlage aufs Dach setzen oder einen Dachausbau vornehmen, ist die Zustimmung der Gemeinschaft erforderlich. Ohne entsprechenden Beschluss läuft da gar nichts. Eigentümer sollten daher immer zuerst einen Blick in die Teilungserklärung werfen und sich nicht auf mündliche Aussagen verlassen. Gerade bei älteren Gebäuden finden sich mitunter überraschende Formulierungen, die im Streitfall entscheidend sein können.

Unterm Strich gilt: Alles, was der äußeren Hülle des Gebäudes dient oder für die Stabilität und Witterungsbeständigkeit des Hauses relevant ist, bleibt Gemeinschaftseigentum. Nur ausdrücklich in der Teilungserklärung abgetrennte Bestandteile können Sondereigentum sein. Diese Details entscheiden im Ernstfall über Zuständigkeit, Kosten und Mitspracherecht – und sollten daher von jedem Eigentümer genau geprüft werden.

Ablauf einer Dachsanierung in der Eigentümergemeinschaft: Schritt-für-Schritt erklärt

Ablauf einer Dachsanierung in der Eigentümergemeinschaft: Schritt-für-Schritt erklärt

Damit eine Dachsanierung in der WEG nicht im Chaos endet, braucht es einen klaren Fahrplan. Viele unterschätzen, wie viele Stationen tatsächlich auf dem Weg liegen. Hier die wichtigsten Schritte, die wirklich jeder kennen sollte:

  • 1. Feststellung des Sanierungsbedarfs: Meist beginnt alles mit einer professionellen Begutachtung durch einen Sachverständigen. Er dokumentiert Schäden, prüft die Substanz und erstellt einen Bericht, der die Grundlage für alles Weitere bildet.
  • 2. Angebotseinholung und Vergleich: Auf Basis des Gutachtens holt der Verwalter mehrere Angebote von Fachfirmen ein. Preis, Referenzen und Leistungsumfang sollten sorgfältig verglichen werden – ein Schnellschuss rächt sich oft.
  • 3. Eigentümerversammlung und Beschlussfassung: Der Verwalter lädt zur Versammlung ein, präsentiert Gutachten und Angebote. Hier wird diskutiert, Fragen werden gestellt, Änderungswünsche eingebracht. Am Ende steht der Beschluss: Wer, was, wann, wie teuer?
  • 4. Einholung notwendiger Genehmigungen: Falls baurechtliche Vorgaben greifen, müssen Genehmigungen beantragt werden. Ohne diese geht’s keinen Schritt weiter, sonst drohen später teure Rückbauten.
  • 5. Auftragserteilung und Terminplanung: Nach dem Beschluss beauftragt der Verwalter die ausgewählte Firma. Ein Zeitplan wird erstellt, damit alle wissen, wann’s losgeht und wie lange es ungefähr dauert.
  • 6. Durchführung der Sanierung: Die Handwerker rücken an. Während der Arbeiten sollte der Verwalter oder ein Bauleiter regelmäßig kontrollieren, ob alles nach Plan läuft. Unerwartete Probleme? Sofort ansprechen!
  • 7. Abnahme und Mängelprotokoll: Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die gemeinsame Abnahme. Eventuelle Mängel werden protokolliert und müssen zeitnah behoben werden. Erst dann gilt die Sanierung als abgeschlossen.
  • 8. Schlussabrechnung und Dokumentation: Die Firma stellt die Schlussrechnung, der Verwalter prüft sie und verteilt die Kosten gemäß Beschluss. Alle Unterlagen – von Gutachten bis Rechnung – sollten ordentlich archiviert werden. Das zahlt sich spätestens bei der nächsten Sanierung aus.

Wer diesen Ablauf beherzigt, erspart sich böse Überraschungen, endlose Diskussionen und – nicht zu vergessen – unnötige Kosten. Klingt nach viel Aufwand? Ist es auch. Aber anders geht’s in einer WEG einfach nicht.

Vor- und Nachteile einer Dachsanierung in der Eigentümergemeinschaft

Pro Contra
Erhalt und Steigerung des Immobilienwerts durch intaktes Dach Hohe Kosten, die auf alle Eigentümer umgelegt werden
Verbesserung des Wohnklimas durch moderne Dämmung Aufwändiger Abstimmungsprozess innerhalb der WEG
Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Fördermitteln Notwendige Baugenehmigungen und behördliche Auflagen
Beseitigung von Schäden wie Undichtigkeiten und Schimmelrisiko Streitpotenzial bei Kostenverteilung und Zustimmungen
Gleichzeitige Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen (z.B. Photovoltaik-Vorrüstung) Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten (Lärm, Schmutz, Zugänglichkeit)
Langfristige Kosteneinsparung durch geringeren Energieverbrauch Unvorhersehbare Mehrkosten, etwa durch Schadstofffunde
Rechtssicherheit durch gemeinschaftlichen Beschluss und professionelle Begleitung Oft lange Planungsdauer bis zur endgültigen Umsetzung

Wer trägt die Kosten? Verteilung und Besonderheiten bei der Dachsanierung

Wer trägt die Kosten? Verteilung und Besonderheiten bei der Dachsanierung

Die Kostenfrage bei einer Dachsanierung in der Eigentümergemeinschaft ist oft ein echter Zankapfel. Was viele Eigentümer nicht wissen: Es gibt durchaus Spielräume und Besonderheiten, die im Einzelfall zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen führen können.

  • Klassische Kostenverteilung: Grundsätzlich werden die Kosten nach Miteigentumsanteilen verteilt. Das ist der Standard, es sei denn, die Gemeinschaft beschließt ausdrücklich etwas anderes. Eigentümer, die das Dach gar nicht nutzen, zahlen also trotzdem mit – es sei denn, es gibt eine Sonderregelung.
  • Abweichende Verteilung durch Beschluss: Die Eigentümergemeinschaft kann mit qualifizierter Mehrheit eine andere Kostenverteilung festlegen. Das passiert zum Beispiel, wenn nur bestimmte Wohnungen vom sanierten Dach profitieren oder ein Teil des Dachs exklusiv genutzt wird. Aber Achtung: Solche Beschlüsse müssen sauber dokumentiert und rechtssicher sein, sonst gibt’s später Ärger.
  • Modernisierung vs. Instandhaltung: Geht es um eine reine Instandsetzung, zahlen alle mit. Wird aber modernisiert – etwa durch eine bessere Dämmung oder den Einbau von Dachfenstern – können die Kosten auch nur auf die zustimmenden Eigentümer umgelegt werden. Wer nicht zustimmt, bleibt außen vor, bekommt aber auch keinen Vorteil.
  • Fördermittel und Versicherungen: Nicht selten lassen sich Fördergelder für energetische Sanierungen beantragen. Diese können die Kosten für alle senken, müssen aber gemeinsam beantragt werden. Bei Sturmschäden springt manchmal die Gebäudeversicherung ein – das sollte unbedingt vorab geprüft werden, sonst verschenkt man bares Geld.
  • Sonderfälle und Streitpunkte: Gibt es Streit, weil etwa ein Eigentümer eigenmächtig am Dach werkelt oder eine bauliche Veränderung will, können Kosten auch individuell zugeordnet werden. Das ist allerdings die Ausnahme und endet nicht selten vor Gericht.

Unterm Strich lohnt es sich, die Teilungserklärung und die letzten Beschlüsse genau zu prüfen. Und: Wer clever verhandelt, kann bei der Kostenverteilung manchmal sogar sparen.

Beschlussfassung in der WEG: So wird die Dachsanierung rechtskonform eingeleitet

Beschlussfassung in der WEG: So wird die Dachsanierung rechtskonform eingeleitet

Eine Dachsanierung darf in der WEG nicht einfach „zwischen Tür und Angel“ beschlossen werden. Es gibt verbindliche Abläufe, die eingehalten werden müssen, damit der Beschluss am Ende auch wirklich rechtssicher ist. Schon kleine Formfehler können dazu führen, dass alles wieder von vorne losgeht – und das will wirklich niemand.

  • Einberufung der Eigentümerversammlung: Der Verwalter muss die Sanierung als Tagesordnungspunkt klar und konkret ankündigen. Vage Formulierungen wie „Dach besprechen“ reichen nicht aus. Es muss erkennbar sein, dass ein Beschluss über die Sanierung gefasst werden soll.
  • Beschlussvorlage mit Details: Zur Vorbereitung gehört eine nachvollziehbare Beschlussvorlage, die Umfang, Kostenrahmen und geplante Maßnahmen exakt beschreibt. Nur so können Eigentümer fundiert entscheiden. Fehlende Informationen sind ein häufiger Grund für anfechtbare Beschlüsse.
  • Quorum und Mehrheiten: Für Instandhaltungsmaßnahmen genügt meist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei baulichen Veränderungen oder Modernisierungen kann jedoch eine qualifizierte Mehrheit oder sogar Einstimmigkeit erforderlich sein. Die genaue Mehrheit richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme.
  • Dokumentation und Protokollierung: Der gefasste Beschluss muss vollständig und korrekt im Versammlungsprotokoll festgehalten werden. Nur so ist er später nachvollziehbar und im Zweifel vor Gericht haltbar.
  • Anfechtungsfristen beachten: Eigentümer, die mit dem Beschluss nicht einverstanden sind, haben einen Monat Zeit, um diesen anzufechten (§ 46 WEG). Nach Ablauf dieser Frist gilt der Beschluss als bestandskräftig.
  • Verbindlichkeit für alle: Ist der Beschluss ordnungsgemäß gefasst und nicht angefochten, sind auch Eigentümer, die dagegen gestimmt haben, an die Entscheidung gebunden. Das gilt selbst dann, wenn sie keinen direkten Nutzen von der Maßnahme haben.

Wer diese Schritte beachtet, sorgt dafür, dass die Dachsanierung auf einem soliden rechtlichen Fundament steht – und erspart sich später teure Rückabwicklungen oder endlose Diskussionen.

Baugenehmigung und behördliche Vorgaben: Das müssen Sie vorab klären

Baugenehmigung und behördliche Vorgaben: Das müssen Sie vorab klären

Bevor überhaupt ein Handwerker aufs Dach steigt, sollten Eigentümer unbedingt die rechtlichen Rahmenbedingungen abklopfen. Gerade bei Dachsanierungen gibt es eine Menge Vorschriften, die je nach Bundesland und Kommune variieren können. Ein kurzer Anruf beim Bauamt reicht da oft nicht – es braucht gezielte Recherche und manchmal auch Geduld.

  • Baugenehmigungspflicht prüfen: Nicht jede Dachsanierung ist genehmigungsfrei. Werden beispielsweise die Dachform, die Höhe oder die Nutzung verändert (z.B. durch einen Dachausbau oder neue Gauben), ist fast immer eine Baugenehmigung fällig. Auch der Einbau von Dachfenstern oder Solaranlagen kann genehmigungspflichtig sein.
  • Denkmalschutz und Gestaltungssatzungen: Liegt das Gebäude in einem ausgewiesenen Denkmalbereich oder einer Altstadtsatzung, greifen oft zusätzliche Vorgaben. Hier kann sogar die Farbe der Dachziegel oder die Art der Eindeckung vorgeschrieben sein. Ohne Abstimmung mit der Denkmalbehörde drohen schnell teure Rückbauten.
  • Brandschutz und Energieeinsparverordnung: Bei einer umfassenden Sanierung müssen aktuelle Brandschutzbestimmungen und energetische Vorgaben (GEG2023) eingehalten werden. Das betrifft insbesondere die Dämmung und die Auswahl der Materialien. Wer hier schlampt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Probleme bei späteren Versicherungsfällen.
  • Nachbarschaftsrecht und Abstandsflächen: Werden durch die Sanierung neue Fenster eingebaut oder das Dach erweitert, können Abstandsflächen und Nachbarrechte berührt sein. Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtzeitige Abstimmung mit den angrenzenden Eigentümern, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Wer die behördlichen Vorgaben von Anfang an sauber klärt, spart sich nicht nur Nerven, sondern auch bares Geld – und steht am Ende nicht mit halbfertigem Dach und Baustopp da.

Typische Auslöser und Beispiele für erforderliche Dachsanierungen

Typische Auslöser und Beispiele für erforderliche Dachsanierungen

  • Plötzliche Wasserschäden nach Starkregen: Ein heftiges Unwetter mit ungewöhnlich viel Niederschlag kann selbst ein scheinbar intaktes Dach überfordern. Plötzlich tropft es in die oberste Wohnung, Feuchtigkeit zieht in die Dämmung – und der Schaden ist da. Gerade Flachdächer reagieren auf solche Extremwetterlagen oft empfindlich.
  • Schleichende Materialermüdung: Nach Jahrzehnten machen sich Alterungsprozesse bemerkbar. Bitumenbahnen werden spröde, Dachziegel verlieren ihre Schutzschicht, Metallteile rosten. Diese Prozesse verlaufen meist langsam, aber irgendwann ist die Substanz so angegriffen, dass eine Teilsanierung nicht mehr reicht.
  • Unzureichende Dämmung aus der Bauzeit: Viele ältere Gebäude besitzen eine Dachkonstruktion, die heutigen energetischen Anforderungen nicht mehr genügt. Die Heizkosten explodieren, Schimmel droht – eine Sanierung der Dämmung wird dann oft unumgänglich, auch um gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
  • Unentdeckte Schädlingsschäden: Marder, Spechte oder Insekten können in kürzester Zeit massive Schäden anrichten. Ein paar Löcher in der Unterspannbahn, zerbissene Isolierung – und schon ist das Dach nicht mehr dicht. Solche Schäden werden häufig erst spät erkannt, wenn die Folgen schon gravierend sind.
  • Fehlerhafte Ausführung bei früheren Arbeiten: Pfusch am Bau rächt sich meist nach einigen Jahren. Undichte Anschlüsse, unsachgemäß eingebaute Dachfenster oder falsche Materialien führen dazu, dass Feuchtigkeit eindringt oder die Konstruktion instabil wird. Hier hilft oft nur eine umfassende Sanierung.
  • Modernisierungswünsche der Eigentümer: Manchmal sind es auch die Eigentümer selbst, die eine Sanierung anstoßen – etwa, weil eine Solaranlage installiert werden soll oder das Dachgeschoss ausgebaut werden soll. Solche Maßnahmen bieten oft die Gelegenheit, das Dach gleich umfassend zu erneuern.

Die Gründe für eine Dachsanierung sind also vielfältig – von akuten Schäden bis zu langfristigen Modernisierungsstrategien. Wer die Auslöser früh erkennt, kann teure Folgeschäden vermeiden und gezielt planen.

Besonderheiten bei baulichen Veränderungen: Photovoltaik, Dachausbau und Co.

Besonderheiten bei baulichen Veränderungen: Photovoltaik, Dachausbau und Co.

Geht es um mehr als bloße Instandhaltung, gelten in der WEG für bauliche Veränderungen wie Photovoltaikanlagen oder einen Dachausbau ganz eigene Spielregeln. Diese Projekte sind nicht nur technisch anspruchsvoll, sondern auch rechtlich und organisatorisch eine andere Hausnummer.

  • Zustimmungspflicht: Für bauliche Veränderungen am Dach ist die ausdrückliche Zustimmung aller betroffenen Eigentümer erforderlich. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss reicht meist nicht aus, insbesondere wenn das äußere Erscheinungsbild oder die Nutzung verändert wird.
  • Individuelle Kostenübernahme: Die Kosten für solche Maßnahmen tragen in der Regel nur die Eigentümer, die der Veränderung zugestimmt haben. Wer nicht mitmacht, wird finanziell nicht belastet, hat aber auch keinen Anspruch auf Nutzung oder Vorteile, etwa bei einer gemeinschaftlichen Solaranlage.
  • Technische und rechtliche Prüfung: Vor dem Start müssen Tragfähigkeit, Statik und Anschlussmöglichkeiten des Dachs von Fachleuten geprüft werden. Zudem können baurechtliche Hürden wie Bebauungspläne oder Abstandsflächen eine Rolle spielen, die bei Standard-Sanierungen keine Bedeutung haben.
  • Langfristige Nutzung und Rückbau: Oft verlangen WEG-Beschlüsse, dass bei einem späteren Rückbau der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird – auf Kosten derjenigen, die die bauliche Veränderung initiiert haben. Das sollte im Vorfeld schriftlich fixiert werden.
  • Versicherungsschutz anpassen: Nach einer baulichen Veränderung muss die Gebäudeversicherung informiert und gegebenenfalls angepasst werden. Neue Risiken, etwa durch Photovoltaik, können sonst zu Problemen im Schadensfall führen.

Wer eine bauliche Veränderung plant, sollte sich also auf einen längeren Abstimmungsprozess und gründliche Vorbereitungen einstellen. Ohne sorgfältige Planung und rechtssichere Beschlüsse wird das Vorhaben schnell zum Bumerang.

Praktische Tipps für Eigentümer: So handeln Sie im Schadensfall richtig

Praktische Tipps für Eigentümer: So handeln Sie im Schadensfall richtig

  • Schaden sofort dokumentieren: Fotografieren Sie die betroffenen Stellen aus verschiedenen Perspektiven. Halten Sie auch kleinere Schäden fest – manchmal entwickelt sich daraus mehr, als man zunächst denkt.
  • Zeugen einbeziehen: Bitten Sie Nachbarn oder andere Bewohner, den Schaden ebenfalls zu begutachten. Das kann im Streitfall helfen, Ihre Angaben zu untermauern.
  • Schriftliche Meldung an den Verwalter: Melden Sie den Schaden immer schriftlich (per E-Mail oder Brief) und setzen Sie eine angemessene Frist zur Reaktion. So schaffen Sie eine klare Nachweisgrundlage.
  • Folgeschäden vermeiden: Decken Sie undichte Stellen provisorisch ab oder stellen Sie Eimer auf, um Wasserschäden zu begrenzen. Informieren Sie die Hausgemeinschaft über akute Gefahren.
  • Eigene Reparaturen nur im Notfall: Lassen Sie Reparaturen nur dann selbst durchführen, wenn akute Gefahr besteht und der Verwalter nicht erreichbar ist. Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf – sie sind wichtig für eine spätere Kostenerstattung.
  • Gebäudeversicherung prüfen: Werfen Sie einen Blick in die Versicherungsunterlagen der WEG. Manchmal lassen sich Kosten über die Versicherung abwickeln, insbesondere bei Sturm- oder Hagelschäden.
  • Protokoll über den Verlauf führen: Notieren Sie alle Schritte, Gespräche und Reaktionen. So behalten Sie den Überblick und können bei Verzögerungen gezielt nachhaken.

Mit diesen Schritten sind Sie im Ernstfall nicht nur schneller, sondern auch rechtlich auf der sicheren Seite – und vermeiden, dass der Schaden zur Dauerbaustelle wird.

Beispiel aus der Praxis: Ablauf und Kostenverteilung bei einer Dachsanierung in einer WEG

Beispiel aus der Praxis: Ablauf und Kostenverteilung bei einer Dachsanierung in einer WEG

In einer WEG mit zwölf Parteien wurde nach einem Sturmschaden eine umfassende Dachsanierung notwendig. Nach der Schadensaufnahme durch einen unabhängigen Gutachter zeigte sich, dass nicht nur einzelne Ziegel ersetzt werden mussten, sondern auch die Dämmung erneuert und die Dachentwässerung modernisiert werden sollte. Die Eigentümergemeinschaft entschied sich für eine Komplettsanierung, um zukünftige Reparaturen zu vermeiden.

  • Projektstart: Der Verwalter holte drei Angebote ein, die sich nicht nur im Preis, sondern auch im Umfang der Leistungen unterschieden. Die Eigentümer forderten daraufhin eine detaillierte Aufschlüsselung aller Posten, um versteckte Kosten zu vermeiden.
  • Zusatznutzen: Im Zuge der Sanierung wurde auf Wunsch einiger Eigentümer eine Vorrüstung für eine spätere Photovoltaikanlage installiert. Diese Zusatzmaßnahme wurde separat beschlossen und finanziert.
  • Kostenverteilung: Die klassischen Sanierungskosten wurden nach Miteigentumsanteilen verteilt. Die Kosten für die Photovoltaik-Vorrüstung übernahmen ausschließlich die zustimmenden Eigentümer, was im Protokoll der Versammlung eindeutig festgehalten wurde.
  • Abwicklung: Während der Arbeiten kam es zu unerwarteten Mehrkosten durch asbesthaltige Altmaterialien. Die Gemeinschaft beschloss kurzfristig, einen Teil der Rücklage zu verwenden, um die Mehrkosten zu decken. Ein Nachtragsangebot wurde eingeholt und genehmigt.
  • Fazit: Durch die klare Trennung der Maßnahmen und eine transparente Kommunikation konnte die Sanierung ohne größere Konflikte abgeschlossen werden. Die Eigentümer, die sich an der Photovoltaik-Vorrüstung beteiligten, erhielten eine gesonderte Abrechnung. Die übrigen zahlten nur für die eigentliche Sanierung.

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, Zusatzmaßnahmen separat zu behandeln und alle Entscheidungen lückenlos zu dokumentieren. So bleibt die Kostenverteilung fair und nachvollziehbar – auch wenn es unterwegs zu Überraschungen kommt.

Checkliste für Eigentümer: Die wichtigsten Schritte zur erfolgreichen Dachsanierung

Checkliste für Eigentümer: Die wichtigsten Schritte zur erfolgreichen Dachsanierung

  • Eigene Unterlagen sichten: Prüfen Sie Ihre Teilungserklärung und Protokolle vergangener Versammlungen auf Sonderregelungen oder bereits getroffene Beschlüsse zur Dachnutzung oder -sanierung.
  • Fachliche Beratung einholen: Ziehen Sie bei Unsicherheiten frühzeitig einen unabhängigen Bausachverständigen hinzu, um verdeckte Mängel oder Sanierungsbedarf objektiv zu bewerten.
  • Fördermöglichkeiten recherchieren: Informieren Sie sich gezielt über aktuelle Förderprogramme für energetische Dachsanierungen und lassen Sie sich ggf. bei der Antragstellung unterstützen.
  • Eigene Interessen abstimmen: Sprechen Sie mit anderen Eigentümern, ob zusätzliche Maßnahmen wie Vorrüstungen für spätere Technik (z.B. Solar) sinnvoll und mehrheitsfähig sind.
  • Baubegleitung organisieren: Bestimmen Sie – falls möglich – einen neutralen Bauleiter oder eine externe Bauüberwachung, um die Qualität der Ausführung unabhängig vom Handwerksbetrieb zu sichern.
  • Kommunikation sicherstellen: Vereinbaren Sie mit dem Verwalter regelmäßige Updates zum Baufortschritt und klären Sie, wie bei Verzögerungen oder Problemen schnell reagiert wird.
  • Nachkontrolle planen: Legen Sie schon vor Baubeginn fest, wie und wann die Abnahme sowie eine spätere Kontrolle auf Mängel erfolgen soll – und wer dafür zuständig ist.
  • Dokumentation vervollständigen: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen (Pläne, Rechnungen, Gutachten, Protokolle) digital und analog, um im Fall von Garantieansprüchen oder künftigen Sanierungen bestens vorbereitet zu sein.

Mit dieser Checkliste behalten Sie den Überblick und sorgen dafür, dass Ihre Dachsanierung nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch ein voller Erfolg wird.

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FAQ zur Dachsanierung in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Wer entscheidet über eine Dachsanierung in der WEG?

Über eine Dachsanierung entscheidet grundsätzlich die Eigentümerversammlung. Der Verwalter bereitet die Entscheidung vor, holt Angebote ein und legt alles zur Abstimmung. Ein Beschluss ist für Durchführung und Kostenverteilung zwingend notwendig.

Wie werden die Kosten einer Dachsanierung verteilt?

Die Kosten werden in der Regel nach den Miteigentumsanteilen auf alle Eigentümer verteilt. Eine abweichende Kostenverteilung ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich in der Eigentümerversammlung beschlossen wird – zum Beispiel bei baulichen Veränderungen, an denen nicht alle beteiligt sind.

Wann ist eine Dachsanierung notwendig?

Typische Gründe sind Schäden durch Sturm, Undichtigkeiten, altersbedingter Verschleiß oder gesetzliche Vorgaben zur Dämmung. Auch geplante Maßnahmen wie Installation von Solaranlagen oder energetische Modernisierungen führen häufig zu einer Sanierung.

Was müssen Eigentümer bei der Planung einer Dachsanierung beachten?

Eigentümer sollten prüfen, ob eine Baugenehmigung oder spezielle behördliche Vorgaben (z. B. Denkmalschutz) einzuhalten sind. Außerdem ist eine sorgfältige Dokumentation aller Beschlüsse und Maßnahmen empfehlenswert, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Wie läuft eine Dachsanierung in der Praxis ab?

Zu Beginn erfolgt eine Begutachtung durch Fachleute. Der Verwalter holt Angebote ein, die Eigentümerversammlung beschließt Umfang und Kosten. Danach werden eventuelle Genehmigungen eingeholt, ein Unternehmen beauftragt und die Sanierung durchgeführt. Am Ende steht die Abnahme durch die Gemeinschaft.

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Zusammenfassung des Artikels

Das Dach einer WEG zählt meist zum Gemeinschaftseigentum, Sanierungen erfordern einen klaren Ablauf und die Kosten werden in der Regel nach Miteigentumsanteilen verteilt.

Das Dach selbst reparieren?
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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Prüfen Sie die Eigentumsverhältnisse am Dach: Werfen Sie vor einer geplanten Sanierung unbedingt einen genauen Blick in die Teilungserklärung und vergangene Beschlüsse. So wissen Sie, welche Teile des Dachs zum Gemeinschaftseigentum gehören und ob es Sonderregelungen (z.B. für Dachterrassen oder Gauben) gibt. Das verhindert spätere Streitigkeiten über Zuständigkeiten und Kosten.
  2. Organisieren Sie eine strukturierte Abstimmung in der Eigentümergemeinschaft: Dachsanierungen in einer WEG erfordern einen klaren Ablauf: Gutachten einholen, Angebote vergleichen, Eigentümerversammlung abhalten und rechtskräftige Beschlüsse fassen. Nur so läuft das Projekt rechtssicher und ohne böse Überraschungen ab.
  3. Klären Sie rechtzeitig alle behördlichen Anforderungen: Erkundigen Sie sich frühzeitig beim Bauamt über notwendige Genehmigungen, insbesondere bei Veränderungen an Dachform, Nutzung oder bei denkmalgeschützten Gebäuden. Auch energetische Vorgaben (z.B. GEG) und Brandschutz müssen eingehalten werden, um spätere Probleme oder Rückbauten zu vermeiden.
  4. Verstehen Sie die Kostenverteilung und mögliche Förderungen: In der Regel werden die Kosten nach Miteigentumsanteilen aufgeteilt, es sei denn, die Gemeinschaft beschließt eine andere Regelung. Prüfen Sie, ob Fördermittel oder Versicherungsleistungen genutzt werden können – das kann die finanzielle Belastung deutlich senken.
  5. Setzen Sie auf Transparenz und Dokumentation: Halten Sie alle Schritte, Beschlüsse, Angebote und Rechnungen schriftlich fest und archivieren Sie sie sorgfältig. Eine lückenlose Dokumentation hilft bei späteren Garantie- oder Versicherungsfällen und sorgt für Klarheit bei der nächsten Sanierung.

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