Das Dach selbst reparieren?
Bei toom finden Sie alles für's Dach und was Sie sonst noch benötigen, um sämtliche Arbeiten am Haus selbst zu erledigen - Packen Sie's an!
Jetzt kaufen
Anzeige

Dachreparatur Gewährleistung: Was Bauherren wissen müssen

17.05.2025 26 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Dachreparaturen beträgt in der Regel fünf Jahre.
  • Mängel müssen vom Bauherrn dem Dachdecker unverzüglich gemeldet werden.
  • Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Schaden durch unsachgemäße Nutzung verursacht wurde.

Was bedeutet Gewährleistung bei der Dachreparatur?

Was bedeutet Gewährleistung bei der Dachreparatur?

Werbung

Gewährleistung bei einer Dachreparatur ist im Grunde genommen Ihr rechtlicher Schutzschild gegen handwerkliche Fehler oder versteckte Mängel, die nach Abschluss der Arbeiten auftreten. Sie sichert Bauherren ab, falls beispielsweise eine neu eingedeckte Stelle undicht wird oder sich Dachziegel lösen, obwohl die Reparatur erst vor Kurzem erfolgte. Der Clou: Die Gewährleistung verpflichtet den ausführenden Betrieb, nachzubessern oder Schäden zu beheben, die auf unsachgemäße Ausführung zurückzuführen sind – und zwar ohne zusätzliche Kosten für Sie.

Das Dach selbst reparieren?
Bei toom finden Sie alles für's Dach und was Sie sonst noch benötigen, um sämtliche Arbeiten am Haus selbst zu erledigen - Packen Sie's an!
Jetzt kaufen
Anzeige

Im Unterschied zu einer freiwilligen Garantie ist die Gewährleistung gesetzlich geregelt und kann nicht einfach ausgeschlossen werden. Sie umfasst sowohl offensichtliche als auch versteckte Mängel, die innerhalb der gesetzlichen Frist auftreten. Besonders relevant: Die Frist beginnt mit der offiziellen Abnahme der Dachreparatur. Ein formloser Handschlag reicht da nicht – es empfiehlt sich, die Abnahme schriftlich zu dokumentieren, um später keine bösen Überraschungen zu erleben.

Ein weiterer Punkt, der oft übersehen wird: Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die tatsächlich erbrachten Leistungen und verwendeten Materialien. Wird zum Beispiel nur ein Teil des Dachs repariert, gilt der Schutz auch nur für diesen Bereich. Das bedeutet, dass Sie bei späteren Schäden an anderen Dachabschnitten keine Ansprüche aus dieser Reparatur geltend machen können.

Zusammengefasst: Die Gewährleistung bei der Dachreparatur ist Ihr Anspruch auf eine mängelfreie Ausführung und auf Nachbesserung, falls doch etwas schiefgeht. Sie gibt Ihnen Planungssicherheit und schützt vor unerwarteten Folgekosten – vorausgesetzt, Sie wissen, wie Sie Ihre Rechte richtig sichern und dokumentieren.

Gesetzliche Gewährleistungsfristen bei Dachreparaturen – wie lange sind Ihre Ansprüche gültig?

Gesetzliche Gewährleistungsfristen bei Dachreparaturen – wie lange sind Ihre Ansprüche gültig?

Die Dauer Ihrer Ansprüche nach einer Dachreparatur ist klar im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Für Bauleistungen, zu denen auch Dachreparaturen zählen, beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist vier Jahre ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Diese Frist gilt unabhängig davon, ob es sich um eine kleine Reparatur oder eine umfangreiche Instandsetzung handelt.

Wichtig zu wissen: Die Frist beginnt nicht mit dem Abschluss der Arbeiten, sondern erst mit der offiziellen Abnahme – also dem Moment, in dem Sie als Bauherr die Leistung akzeptieren. Wird keine förmliche Abnahme durchgeführt, kann es im Streitfall schwierig werden, den Fristbeginn eindeutig nachzuweisen. Deshalb ist eine schriftliche Abnahme empfehlenswert.

Ein weiterer Punkt, der häufig übersehen wird: Bei verdeckten Mängeln, die erst später auffallen, bleibt die Frist gleich. Allerdings muss der Mangel innerhalb der vier Jahre entdeckt und gemeldet werden. Versäumen Sie diese Frist, verfallen Ihre Ansprüche unwiderruflich.

  • Vier Jahre Gewährleistung ab Abnahme für alle Dachreparaturen durch Fachbetriebe
  • Keine Verlängerung bei späterer Entdeckung, Frist läuft ab Abnahme
  • Schriftliche Dokumentation der Abnahme schützt im Streitfall

Eine Ausnahme gibt es bei arglistig verschwiegenen Mängeln: In diesem Fall kann die Frist auf bis zu 30 Jahre verlängert werden. Doch das ist eher die Ausnahme als die Regel und muss im Zweifel nachgewiesen werden.

Fazit: Ihre Rechte als Bauherr sind zeitlich klar begrenzt. Wer seine Ansprüche sichern will, sollte die Fristen kennen, die Abnahme dokumentieren und bei Verdacht auf Mängel zügig handeln.

Vor- und Nachteile der Gewährleistung bei Dachreparaturen auf einen Blick

Pro (Vorteile) Contra (Nachteile)
Gesetzlicher Anspruch auf Nachbesserung bei Mängeln innerhalb von 4 Jahren nach Abnahme Ansprüche nur auf den tatsächlich reparierten Bereich beschränkt, nicht auf das gesamte Dach
Schutz vor unerwarteten Folgekosten durch handwerkliche Fehler oder Materialmängel Kein Schutz bei eigenmächtigen Veränderungen am Dach oder fehlender Wartung
Auch verdeckte Mängel werden abgedeckt, sofern sie rechtzeitig gemeldet werden Ansprüche verfallen, wenn Mängel nicht rechtzeitig oder korrekt angezeigt werden
Nachweis der Arbeiten und Mängel wird durch Dokumentation und schriftliche Abnahme erleichtert Im Streitfall liegt die Beweislast oft beim Bauherrn; mangelhafte Dokumentation erschwert die Durchsetzung
Sicherheit bei Beauftragung eines Fachbetriebs, inklusive Absicherung durch Haftung des Unternehmens Keine Gewährleistung bei Eigenleistungen oder Veränderungen durch den Bauherrn selbst
Möglichkeit der Verlängerung der Frist auf bis zu 30 Jahre bei arglistig verschwiegenen Mängeln Gesetzliche Fristverlängerung nur im Ausnahmefall (Arglist), üblicherweise bleibt es bei vier Jahren

Welche Mängel sind von der Gewährleistung umfasst? Beispiele aus der Praxis

Welche Mängel sind von der Gewährleistung umfasst? Beispiele aus der Praxis

Die Gewährleistung bei Dachreparaturen deckt alle Mängel ab, die auf eine fehlerhafte Ausführung oder ungeeignete Materialien zurückzuführen sind. Das betrifft nicht nur offensichtliche Schäden, sondern auch solche, die erst nach einiger Zeit sichtbar werden. Entscheidend ist, dass der Mangel im Verantwortungsbereich des Handwerkers liegt und nicht etwa durch äußere Einflüsse wie Sturm oder unsachgemäße Nutzung entstanden ist.

  • Undichte Stellen nach Regen: Wenn es nach einer Reparatur an bestimmten Dachflächen plötzlich durchregnet, liegt meist ein Ausführungsfehler vor. Ein klassischer Fall für die Gewährleistung.
  • Lose oder verrutschte Dachziegel: Werden Ziegel nicht korrekt befestigt, können sie sich bei Wind verschieben oder sogar herabfallen. Auch hier greift die Gewährleistung, da die Montage mangelhaft war.
  • Fehlerhafte Abdichtung an Anschlüssen: Tritt Feuchtigkeit an Übergängen zu Schornstein, Dachfenster oder Gauben ein, ist oft eine unsachgemäße Abdichtung schuld. Solche Mängel sind klar abgedeckt.
  • Unzureichende Dämmung: Wird bei einer Reparatur die Wärmedämmung beschädigt oder nicht fachgerecht erneuert, können Wärmeverluste und Feuchtigkeitsschäden entstehen. Auch das fällt unter die Gewährleistung.
  • Materialfehler: Platzt ein neuer Dachziegel oder reißt eine Folie, obwohl sie fachgerecht eingebaut wurde, kann auch ein Materialmangel geltend gemacht werden – sofern das Material vom Handwerker geliefert wurde.

Ausgeschlossen sind hingegen Schäden durch höhere Gewalt, mangelnde Wartung oder unsachgemäße Veränderungen durch den Bauherrn selbst.

Ablauf im Schadensfall: So machen Bauherren ihre Gewährleistungsansprüche geltend

Ablauf im Schadensfall: So machen Bauherren ihre Gewährleistungsansprüche geltend

Wenn nach einer Dachreparatur ein Mangel auftritt, zählt vor allem eines: zügiges und strukturiertes Handeln. Damit Ihre Ansprüche nicht ins Leere laufen, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Mangel dokumentieren: Halten Sie den Schaden möglichst detailliert fest – Fotos, Datum, Beschreibung der betroffenen Stelle. Je genauer, desto besser für die spätere Beweisführung.
  • Handwerksbetrieb schriftlich informieren: Setzen Sie den ausführenden Betrieb formell über den Mangel in Kenntnis. Ein kurzes, sachliches Schreiben genügt. Wichtig: Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Eingangs.
  • Frist zur Nachbesserung setzen: Geben Sie dem Betrieb eine angemessene Frist (meist zwei bis drei Wochen), um den Mangel zu beheben. Ohne Fristsetzung geraten Sie schnell ins Hintertreffen.
  • Keine Eigenreparaturen vornehmen: Verändern Sie den Schaden nicht eigenmächtig, sonst riskieren Sie den Verlust Ihrer Ansprüche. Erst nach erfolgloser Nachbesserung können Sie selbst aktiv werden.
  • Gutachter einschalten (bei Streit): Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten über Ursache oder Umfang des Schadens, kann ein unabhängiger Sachverständiger helfen. Die Kosten dafür trägt zunächst meist der Bauherr, sie können aber im Streitfall erstattet werden.
  • Letzter Schritt: Rechtliche Schritte prüfen: Bleibt der Betrieb untätig oder verweigert die Nachbesserung, bleibt als letzte Option der Gang zum Anwalt oder zur Schlichtungsstelle des Handwerks.

Mit dieser Vorgehensweise sichern Sie Ihre Rechte und erhöhen die Chancen, dass der Schaden zügig und ohne zusätzliche Kosten behoben wird.

Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie bei Dachreparaturen

Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie bei Dachreparaturen

Gewährleistung und Garantie werden im Alltag oft verwechselt, doch sie unterscheiden sich grundlegend – und das kann für Bauherren bei Dachreparaturen entscheidend sein. Die Gewährleistung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Anspruch: Sie greift immer, sobald ein Handwerksbetrieb eine Dachreparatur ausführt. Sie verpflichtet den Betrieb, für Mängel einzustehen, die bereits bei der Abnahme vorhanden waren oder auf unsachgemäße Arbeit zurückzuführen sind.

Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusatzleistung – entweder vom Handwerksbetrieb oder vom Hersteller der verwendeten Materialien. Sie kann über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen, etwa indem sie längere Fristen oder einen erweiterten Schutzumfang bietet. Die Bedingungen und der genaue Umfang einer Garantie sind dabei immer individuell im Vertrag oder in den Garantiebedingungen geregelt.

  • Gewährleistung: Gesetzlich geregelt, nicht abdingbar, schützt vor Mängeln aus der Reparaturleistung selbst.
  • Garantie: Freiwillig, kann zusätzliche Leistungen oder längere Fristen bieten, aber auch Einschränkungen enthalten.

Für Bauherren lohnt es sich, vor Vertragsabschluss gezielt nach Garantien zu fragen und die Bedingungen genau zu prüfen – denn nicht jede Garantie deckt alle denkbaren Schäden ab.

Typische Stolperfallen: Wann entfällt der Gewährleistungsanspruch?

Typische Stolperfallen: Wann entfällt der Gewährleistungsanspruch?

Es gibt einige Situationen, in denen Bauherren plötzlich ohne Schutz dastehen – und das oft aus Unwissenheit oder kleinen Nachlässigkeiten. Wer diese Stolperfallen kennt, kann sie gezielt umgehen und bleibt im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen.

  • Eigenmächtige Veränderungen: Werden nach der Reparatur eigenhändig Bauteile verändert oder zusätzliche Arbeiten am Dach durchgeführt, kann der Anspruch auf Gewährleistung für den betroffenen Bereich erlöschen. Selbst kleine Nachbesserungen ohne Rücksprache mit dem Fachbetrieb sind riskant.
  • Versäumte Mängelanzeige: Wird ein Mangel entdeckt, aber nicht zeitnah gemeldet, kann das als stillschweigende Abnahme oder Duldung gewertet werden. Wer zu lange wartet, verliert oft seine Rechte.
  • Fehlende Wartung: Unterbleibt die regelmäßige Wartung, wie sie in den Vertragsbedingungen oder Herstellerangaben gefordert wird, kann das im Schadensfall zum Verlust der Ansprüche führen. Besonders bei Dächern mit speziellen Materialien oder Systemen ist das ein häufiger Fallstrick.
  • Unklare Vertragslage: Fehlen eindeutige Vereinbarungen zu den ausgeführten Arbeiten oder zur Abnahme, kann es im Streitfall schwierig werden, Ansprüche durchzusetzen. Unvollständige Dokumentation rächt sich oft erst Jahre später.
  • Falsche Nutzung: Wird das Dach zweckentfremdet genutzt – etwa als Lagerfläche oder durch das Betreten nicht dafür vorgesehener Bereiche – kann der Gewährleistungsanspruch entfallen. Das gilt auch für unsachgemäße Schneeräumung oder Reinigung.

Ein wachsames Auge, saubere Dokumentation und die Einhaltung aller Vorgaben sind der beste Schutz vor dem Verlust Ihrer Rechte.

Eigenleistung oder Fachbetrieb: Wer haftet im Gewährleistungsfall?

Eigenleistung oder Fachbetrieb: Wer haftet im Gewährleistungsfall?

Wer selbst Hand anlegt, steht im Schadensfall meist mit leeren Händen da – denn bei Eigenleistungen gibt es schlichtweg keinen Anspruch auf Gewährleistung. Das Risiko für Fehler, Folgeschäden oder unerkannte Mängel tragen Sie als Bauherr dann komplett allein. Kommt es zu Undichtigkeiten oder Materialversagen, bleibt der Ärger und die Kostenlast bei Ihnen. Versicherungen zeigen sich bei Eigenregie oft knallhart und verweigern im Zweifel sogar die Schadensregulierung, wenn keine fachgerechte Ausführung nachgewiesen werden kann.

Ganz anders sieht es aus, wenn ein eingetragener Fachbetrieb die Dachreparatur übernimmt. Hier haftet der Betrieb für die fachgerechte Ausführung und muss bei auftretenden Mängeln nachbessern oder Schadenersatz leisten. Der Clou: Die Haftung umfasst nicht nur offensichtliche Fehler, sondern auch verdeckte Mängel, die erst später ans Licht kommen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mangel im Verantwortungsbereich des Betriebs liegt und Sie als Bauherr keine nachträglichen Veränderungen vorgenommen haben.

  • Eigenleistung: Keine Gewährleistung, volles Risiko beim Bauherrn, meist eingeschränkter Versicherungsschutz.
  • Fachbetrieb: Gesetzliche Haftung für Mängel, Nachbesserungspflicht, Schutz durch Gewährleistungsansprüche.

Für Bauherren, die Wert auf Sicherheit und rechtlichen Rückhalt legen, ist die Beauftragung eines qualifizierten Fachbetriebs praktisch alternativlos. Im Zweifel zählt am Ende der Nachweis: Wer hat was gemacht – und wie sauber wurde dokumentiert?

Dokumentation und Abnahme: So sichern Sie Ihre Gewährleistungsrechte

Dokumentation und Abnahme: So sichern Sie Ihre Gewährleistungsrechte

Eine lückenlose Dokumentation ist Ihr Joker, wenn es um die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Dachreparaturen geht. Ohne Belege und Nachweise geraten Bauherren schnell ins Hintertreffen – das kann richtig teuer werden. Also, wie gehen Sie am besten vor?

  • Fotoprotokoll: Halten Sie alle Arbeitsschritte mit Fotos fest – vom Zustand vor Beginn der Reparatur bis zum fertigen Dach. Besonders hilfreich sind Detailaufnahmen von kritischen Stellen wie Anschlüssen oder Übergängen.
  • Leistungsnachweise und Rechnungen: Sammeln Sie sämtliche Unterlagen, die die ausgeführten Arbeiten und verwendeten Materialien belegen. Diese Papiere sind im Streitfall Gold wert.
  • Abnahmeprotokoll: Führen Sie bei der Abnahme ein schriftliches Protokoll, in dem Sie alle sichtbaren Mängel oder Besonderheiten festhalten. Lassen Sie sich das Protokoll vom Handwerksbetrieb unterschreiben – das ist Ihr Nachweis, dass die Arbeiten offiziell übergeben wurden.
  • Zeugen einbeziehen: Bitten Sie eine neutrale Person, bei der Abnahme anwesend zu sein. Im Zweifel kann ein Zeuge bestätigen, wie die Übergabe ablief und was besprochen wurde.
  • Kommunikation archivieren: Bewahren Sie alle E-Mails, Briefe und Notizen auf, die Sie mit dem Handwerksbetrieb ausgetauscht haben. So können Sie jederzeit belegen, was vereinbart wurde.

Mit dieser sorgfältigen Vorbereitung sind Sie im Fall der Fälle bestens gewappnet und können Ihre Rechte auf Nachbesserung oder Ersatz effektiv durchsetzen.

Wichtige Tipps für Bauherren: Das sollten Sie zur Dachreparatur Gewährleistung beachten

Wichtige Tipps für Bauherren: Das sollten Sie zur Dachreparatur Gewährleistung beachten

  • Vertragliche Details vorab klären: Achten Sie darauf, dass im Vertrag zur Dachreparatur nicht nur der Leistungsumfang, sondern auch spezielle Vereinbarungen zur Gewährleistung schriftlich fixiert sind. Fragen Sie gezielt nach individuellen Regelungen, etwa zu verlängerten Fristen oder zusätzlichen Serviceleistungen.
  • Herstellerbedingungen prüfen: Werden bei der Reparatur bestimmte Markenprodukte oder Systemlösungen eingesetzt, sollten Sie die Gewährleistungsbedingungen der Hersteller kennen. Manchmal gelten für einzelne Komponenten abweichende Fristen oder Meldepflichten, die separat zu beachten sind.
  • Wartungsintervalle einhalten: Viele Fachbetriebe machen die Gewährleistung von regelmäßigen Wartungen abhängig. Lassen Sie sich Wartungspläne aushändigen und dokumentieren Sie jede Inspektion. So verlieren Sie nicht unbemerkt Ihren Anspruch.
  • Unabhängige Beratung nutzen: Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen unabhängigen Bausachverständigen hinzu, bevor Sie Mängel reklamieren oder auf Nachbesserung bestehen. Ein neutraler Blick kann verhindern, dass Sie unnötig Zeit und Nerven investieren.
  • Verjährung im Blick behalten: Notieren Sie sich das exakte Ablaufdatum der Gewährleistungsfrist und setzen Sie sich rechtzeitig Erinnerungen. Kurz vor Fristende empfiehlt sich eine gründliche Sichtprüfung des Dachs, um eventuelle Mängel noch fristgerecht melden zu können.
  • Schriftform bevorzugen: Kommunizieren Sie im Gewährleistungsfall immer schriftlich – das schafft Klarheit und Nachweisbarkeit. Telefonate oder mündliche Absprachen reichen im Streitfall selten aus.

Mit diesen gezielten Maßnahmen verschaffen Sie sich nicht nur Sicherheit, sondern auch die besten Chancen, im Fall der Fälle tatsächlich von der Dachreparatur Gewährleistung zu profitieren.

Fazit: Wie erhalten Bauherren Sicherheit bei der Dachreparatur?

Fazit: Wie erhalten Bauherren Sicherheit bei der Dachreparatur?

Wer bei der Dachreparatur auf echte Sicherheit setzt, sollte nicht nur auf die gesetzliche Gewährleistung vertrauen, sondern proaktiv weitere Schutzmechanismen einbauen. Eine fundierte Auswahl des Handwerksbetriebs ist dabei Gold wert: Referenzen, Zertifikate und Mitgliedschaften in Fachverbänden liefern Hinweise auf Zuverlässigkeit und Qualitätsbewusstsein. Noch ein Schritt weiter geht, wer sich vorab über branchenspezifische Gütesiegel informiert – diese stehen oft für strengere Standards als das gesetzliche Minimum.

  • Vertragsstrafen oder Sicherungseinbehalte können im Vertrag vereinbart werden, um im Streitfall eine zusätzliche Absicherung zu haben. Das verschafft Ihnen als Bauherr ein Druckmittel, falls Mängel nicht zeitnah behoben werden.
  • Cyber-Dokumentation – also die digitale Ablage aller relevanten Unterlagen und Fotos in einer Cloud – sorgt dafür, dass im Ernstfall nichts verloren geht und alle Beweise schnell verfügbar sind.
  • Rechtsschutzversicherung mit Baurechtsschutz ist ein unterschätzter Trumpf: Sie hilft, wenn es doch einmal zum Rechtsstreit kommt, und übernimmt im Ernstfall die Kosten für Anwalt und Gutachter.
  • Regelmäßige Dachinspektionen durch unabhängige Experten – nicht nur im Rahmen der Wartung, sondern auch stichprobenartig – erhöhen die Chance, Mängel frühzeitig zu entdecken und noch innerhalb der Frist zu reklamieren.

Mit diesen zusätzlichen Maßnahmen schaffen Bauherren ein stabiles Sicherheitsnetz und vermeiden böse Überraschungen – so bleibt das Dach langfristig in Schuss und der Stresspegel niedrig.

Produkte zum Artikel

schoener-wohnen-farbe-trendfarbe-donut-lila-matt-2-5-l

29.99 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

ryobi-akku-schlagbohrschrauber-rpd18bl2-0-18-v-one-brushless-ohne-akku-und-ladegeraet

134.99 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

ryobi-akku-saebelsaege-rrs18-0-18-v-one-ohne-akku-und-ladegeraet

152.99 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

ryobi-akku-stichsaege-rjs18-0-18-v-one-ohne-akku-und-ladegeraet

125.99 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

ryobi-akku-bohrschrauber-rdd18c1-0-18-v-one-hp-brushless-ohne-akku-und-ladegeraet

107.99 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.


FAQ zur Gewährleistung bei Dachreparaturen

Wie lange gilt die gesetzliche Gewährleistung bei Dachreparaturen?

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Dachreparaturen durch Fachbetriebe beträgt vier Jahre ab der Abnahme der Arbeiten. Innerhalb dieser Zeit können Bauherren Mängel reklamieren und Nachbesserung verlangen.

Welche Mängel sind durch die Gewährleistung abgedeckt?

Abgedeckt sind sämtliche Mängel, die auf fehlerhafte Ausführung oder ungeeignete Materialien zurückzuführen sind – dazu zählen z. B. undichte Stellen, lose Ziegel oder mangelhafte Abdichtungen. Ausgeschlossen sind Schäden durch höhere Gewalt, Eigenverschulden oder unsachgemäße Nutzung.

Wie sollten Bauherren bei einem Mangel vorgehen?

Tritt ein Mangel auf, sollte dieser umgehend dokumentiert und dem Handwerksbetrieb schriftlich gemeldet werden. Bauherren sollten eine Frist zur Nachbesserung setzen und auf keine Eigenreparaturen zurückgreifen, um den Anspruch nicht zu riskieren.

Wann entfällt der Gewährleistungsanspruch bei Dachreparaturen?

Der Anspruch entfällt bei eigenmächtigen Veränderungen am Dach, nicht fristgerechter Mängelanzeige, unterlassener Wartung oder bei unklaren Vertragsverhältnissen. Auch falsche Nutzung des Dachs kann zum Verlust führen.

Haben Bauherren bei Eigenleistungen Anspruch auf Gewährleistung?

Nein, wer das Dach in Eigenregie repariert oder saniert, hat keinen Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung. Das Risiko für Fehler und Folgeschäden liegt dann vollständig beim Bauherrn.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
Keine Kommentare vorhanden

Hinweis zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf dieser Webseite

Teile der Inhalte auf dieser Webseite wurden mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Die KI wurde verwendet, um Informationen zu verarbeiten, Texte zu verfassen und die Benutzererfahrung zu verbessern. Alle durch KI erzeugten Inhalte werden sorgfältig geprüft, um die Richtigkeit und Qualität sicherzustellen.

Wir legen großen Wert auf Transparenz und bieten jederzeit die Möglichkeit, bei Fragen oder Anmerkungen zu den Inhalten mit uns in Kontakt zu treten.

Zusammenfassung des Artikels

Die gesetzliche Gewährleistung bei Dachreparaturen schützt Bauherren vier Jahre ab Abnahme vor handwerklichen Fehlern und Materialmängeln am reparierten Bereich.

Das Dach selbst reparieren?
Bei toom finden Sie alles für's Dach und was Sie sonst noch benötigen, um sämtliche Arbeiten am Haus selbst zu erledigen - Packen Sie's an!
Jetzt kaufen
Anzeige

Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Schriftliche Abnahme und lückenlose Dokumentation: Halten Sie die Abnahme der Dachreparatur stets schriftlich fest und dokumentieren Sie alle Arbeitsschritte, Materialien und Kommunikation. Nur so können Sie im Streitfall nachweisen, wann die Gewährleistungsfrist beginnt und welche Arbeiten ausgeführt wurden.
  2. Fristen im Blick behalten: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt vier Jahre ab Abnahme. Notieren Sie sich das genaue Ablaufdatum und führen Sie vor Fristende eine Sichtprüfung durch, um Mängel noch rechtzeitig melden zu können.
  3. Mängel schnell und korrekt melden: Entdecken Sie einen Mangel, informieren Sie den Handwerksbetrieb umgehend und schriftlich. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachbesserung und vermeiden Sie eigenmächtige Reparaturen, da sonst Ihre Ansprüche erlöschen können.
  4. Nur der reparierte Bereich ist abgedeckt: Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die tatsächlich ausgeführten Reparaturarbeiten. Schäden an anderen Teilen des Dachs sind nicht automatisch umfasst und müssen separat behandelt werden.
  5. Fachbetrieb statt Eigenleistung wählen: Nur bei Beauftragung eines qualifizierten Fachbetriebs genießen Sie den vollen gesetzlichen Gewährleistungsschutz. Eigenleistungen sind hiervon ausgeschlossen, und Sie tragen das gesamte Risiko selbst.

Produkte zum Artikel

schoener-wohnen-farbe-trendfarbe-donut-lila-matt-2-5-l

29.99 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

ryobi-akku-schlagbohrschrauber-rpd18bl2-0-18-v-one-brushless-ohne-akku-und-ladegeraet

134.99 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

ryobi-akku-saebelsaege-rrs18-0-18-v-one-ohne-akku-und-ladegeraet

152.99 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

ryobi-akku-stichsaege-rjs18-0-18-v-one-ohne-akku-und-ladegeraet

125.99 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

ryobi-akku-bohrschrauber-rdd18c1-0-18-v-one-hp-brushless-ohne-akku-und-ladegeraet

107.99 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

Counter